Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Dienstleistungen für Veeam-Produkte Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0230/840
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Dienstleistungen für Veeam-Produkte
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Dienstleistungen für Veeam-Produkte
IT Baden-Württemberg 70469 Stuttgart
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Dienstleisters, welcher die Administration von Veeam Lizenzverträgen sowie deren Nutzung für die Bezugsberechtigten federführend übernimmt und den Abschluss künftiger Beitritte zu den Veeam Lizenzverträgen begleitet. Wesentliches Element der Leistungserbringung ist die proaktive Berichtsfunktion an die Auftraggeberin und die Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausschöpfung von Verbesserungspotenzialen. (Die Einzelheiten zu den gewünschten Leistungen ergeben sich aus der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung 11-0230/840).
Die Rahmenvereinbarung gilt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, ab dem Zuschlag für drei Jahre.
Der Vertrag endet auf jeden Fall vorzeitig mit dem Erreichen der Höchstabnahmemenge.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe.
Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt über die Laufzeit 5 Mio. EUR netto.
Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 2 GWB bei neuen Leistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den in diesem Vergabeverfahren ermittelten Auftragnehmer zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police. (A)
- Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
- Eigenerklärung, dass über der Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
- Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
- Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz eingehalten werden. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Nennung Namen, Sitz des Unternehmens und Adresse. (A)
- Nennung eines verantwortlichen zentralen deutschsprachigen Ansprechpartner für die anschließende Auftragsabwicklung, die/der für koordinierende Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung zur Verfügung steht. (A)
- Nennung eines verantwortlichen zentralen deutschsprachigen Eskalationsmanagers, der für koordinierende Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung bereitsteht. (A)
- Angabe, ob beabsichtigt wird ein Unterauftragnehmer einzusetzen (A)
- Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A)
-Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angabe von Leistungsspektrum und Schwerpunkten der Unternehmenstätigkeit. (I)
Dies umfasst:
- Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, Kundenkreis)
- Beschreibung, wie Sie den Bezugsberechtigten lizenzrechtliche Informationen bereitstellen können und, wie Sie die Auftraggeberin im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung betreuen werden (insbesondere in Bezug auf die Unterstützung des zentralen Lizenzmanagements im Land).
Beschreibung der Weiterbildungsstrategie in Ihrem UN (Maßnahmen beschreiben, welche Sie ergreifen, um Ihre Mitarbeitenden im Bereich VMware weiterzuentwickeln ,insbesondere im Hinblick auf Know How, Vielfältigkeit und Aktualität des Wissens der Mitarbeitenden Ihres UNs)
- Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Nachweis von einer Projektreferenz der letzten drei Jahre (2018 - 2020), die der Bieter als verantwortliches Unternehmen im Rahmen des Managements von Veeam-Produkten erbracht hat. Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. (A)
Betreute Assets
Mindestens 5.000 Assets (A)
Beitritte
Mindestens 10 Beitritte/ Affiliates (A)
Sofern Unterauftragnehmer am Referenz-Projekt beteiligt waren, müssen deren Leistungen und der Auftragsumfang angegeben werden.
- Eigenerklärung, dass der Partnerstatus "Veeam Value-Added Reseller Gold" vorliegt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter über mind. 2 Personen (m/w/d) mit Zertifizierung "Veeam Certified Engineer" und mind. 1 Person (m/w/d) mit "Veeam Certified Architect" verfügt. (A)
- Eigenerklärung, dass alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden. (A)
- Eigenerklärung, dass alle Bezugsberechtigten ihren jeweils aktuellen Lizenzvertragsstatus und die sich daraus ergebenden Optimierungsmöglichkeiten in elektronsicher Form erhalten. (A)
- Zusicherung, der Reaktionszeit von max. 24 Stunden nach Eingang einer Anfrage (A)
Wir erklären, dass ein ständiger zentraler Ansprechpartner für sämtliche Anfragen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung steht. (A)
1 Person ist von 8:00-17:00 Uhr von Mo-Fr erreichbar (hiervon ausgenommen sind Tage, die auf einen am Sitz der Auftraggeberin gesetzlichen Feiertag fallen). (A)
- Eigenerklärung, dass alle in Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen unter Kapitel 5 - Preisangaben genannten Kriterien erfüllt werden. (A)
- Eigenerklärung, dass alle in Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen unter Kapitel 7 - Rechnungsstellung genannten Kriterien erfüllt werden. (A)
-Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt wird: (A)
- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts,
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) in der neuen Fassung und DS-GVO
- Eigenerklärung, dass das seitens der Auftraggeberin übermittelte Muster "Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO" (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) zur Kenntnis genommen worden ist. (A)
- Einverständniserklärung, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die oben genannte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Einverständniserklärung, dass mit Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß DS-GVO, unter Berücksichtigung des zur Verfügung gestellten Aufbaus (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO), der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. (A)
- Eigenerklärung, dass die Auftraggeberin Kontrollen zur Einhaltung und Berücksichtigung des Vorgenannten beim Auftragnehmer durchführen kann. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYY4T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.