Umbau und Sanierung des Kurhaus in Bad Liebenzell - Gebäudeplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Liebenzell
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tourismus-bad-liebenzell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung des Kurhaus in Bad Liebenzell - Gebäudeplanung
Das Kurhaus in Bad Liebenzell soll umgebaut und saniert werden. Aufgrund des Zustandes einiger Bereiche im Haus, ist neben einer umfangreichen Renovierung und Sanierung, auch die brandschutztechnische und anlagentechnische Sanierung notwendig.
Das Gebäude stammt in seiner Grundsubstanz aus den 1930er Jahren. In den 1950er und 60er Jahren wurde der Bereich des Terrassensaals und des „Roten Kabinetts“ angebaut.
Das Parkrestaurant mit seinen historisch wertvollen Versenkfenstern wurde in den 1970er Jahren im Bereich der damaligen Kurhausterrasse errichtet.
Am Gebäude wurden in den letzten Jahrzehnten immer wieder kleine Veränderungen und Reparaturen vorgenommen, jedoch sind grundlegend seither keine Maßnahmen zur Modernisierung und Erhaltung getätigt worden. Dementsprechend sind die geplanten Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen allumfänglich.
Am Objekt wurden seit ca. 3 Jahren wichtige Bausteine (wie z.B. Wärmeversorgung, Brandmeldeanlage,…) geplant und umgesetzt. Es wurde zudem ein großer Lastenaufzug eingebaut.
Parallel zur aktuellen Planung wurden in 2020/21 die WC-Anlagen im Untergeschoss für das Restaurant und den Spiegelsaal umgebaut und saniert und die Veranstaltungsräume im 1. Obergeschoss neu konzipiert und umgebaut.
Der Plan der weiteren Umbaumaßnahmen und Sanierungen sieht vor, dass Teilbereiche neu strukturiert und konzeptionell neu gefasst werden sollen.
Im Bereich der Gebäudeausstattung und Gebäudetechnik soll eine Komplettsanierung erfolgen, wobei die bereits erfolgten Maßnahmen einzubinden und wenn möglich zu erhalten sind.
Mit den Umbaumaßnahmen aus dem Jahr 2020/21 wurden für die noch folgenden Eingriffe bereits Vorkehrungen getroffen.
Das Gebäude steht vollumfänglich unter Denkmalschutz. Alle Maßnahmen müssen sorgsam im Vorfeld überlegt und mit den entsprechenden Fachbehörden abgestimmt werden. Alle Fachbehörden sind über das Vorhaben informiert. Es sind bereits diverse Begehungen und Abstimmungen erfolgt.
Die Komplettsanierung ist für den Zeitraum von 2022 bis 2024 geplant.
Neben der Renovierung und Sanierung der Teilbereiche und Räume ist vor allem ein Umbau der jetzigen Lagerräume im Untergeschoss für neue Personal- und Sozialräume vorgesehen.
Das Parkrestaurant mit angrenzendem Terrassensaal und „Rotem Kabinett“ wird neu konzipiert und neu gestaltet. Dafür und aus bauphysikalischen Gründen muss der Bereich des Parkrestaurants komplett entkernt werden. Es ist ein neues Dach geplant, lediglich die Tragkonstruktion muss erhalten bleiben.
Für die Veranstaltungsräume im 1. Obergeschoss soll auf diesem neuen Dach eine Terrasse angelegt werden.
Die Küchensituation wird verändert. Aufgrund eines neuen Konzeptes wird dieser Bereich komplett umgebaut.
Für die notwendige Lüftungs- und Kältetechnik muss im Bereich des Badweg, Richtung Nagold, ein Anbau errichtet werden. Dieser Technikanbau wird als aufgeständerte Stahlkonstruktion ausgeführt und wird im 1. Obergeschoss die Lüftungszentrale aufnehmen.
Da die aktuelle Eingangssituation des Parkrestaurant unzureichend ist und für Betreiber, wie auch Besucher, nicht zufriedenstellend ist, entstand ein erster Vorentwurf für eine Neugestaltung in Form eines Anbaus. Dieses Konzept ist der Entwurfsplanung beigefügt und mit einer ersten Kostenschätzung hinterlegt. In der Folge der weiteren Planung sollte dieses Konzept geprüft und bei Bedarf in den Gesamtumbau integriert werden.
Die Außenanlagen um das Gebäude herum, inkl. der Restaurantterrasse, sind nicht Bestandteil der Planungen und Kostenberechnungen.
Für den Technikanbau und den Eingangsbereich des Restaurant sind Planung und Kosten für den Außenbereich jedoch berücksichtigt.
Kostenrahmen: ca. 12,0 Mio. € netto (KG 200-700) Terminrahmen: Beginn der Planung unmittelbar im Anschluss an das Verfahren Bauzeit 2022-2024
Kurhausdamm 6, 75378 Bad Liebenzell
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 5 - 9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 1.046 Punkte.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Anzahl Beschäftigte:
— 3 und mehr als Beschäftigte: 100 Punkte,
— weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2. Referenzprojekte Unternehmen:
Referenzprojekt 1:
Mindestbedingung: Einordung in mindestens Honorarzone III gem. Anlage 10.2 HOAI, Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Erbringung von mindestens 45 Leistungspunkten, Sanierungsprojekt.
Projektmerkmale:
— Gesamtbaukosten netto >= 7,5 Mio. €: 100 Punkte,
— Gesamtbaukosten netto < 7,5 Mio. € und >= 5,0 Mio. €: 50 Punkte,
— Gebäudetyp: Einordnung in Gruppe "Kultur- und Sakralbauten" gem. Anlage 10.2 HOAI: 100 Punkte,
— Gebäude steht unter Denkmalschutz: 100 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 5-9: 73 Punkte.
Referenzprojekt 2:
Mindestbedingung: Einordung in mindestens Honorarzone III gem. Anlage 10.2 HOAI, Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Erbringung von mindestens 45 Leistungspunkten, Sanierungsprojekt.
Projektmerkmale:
— Gesamtbaukosten netto >= 7,5 Mio. €: 100 Punkte,
— Gesamtbaukosten netto < 7,5 Mio. € und >= 5,0 Mio. €: 50 Punkte,
— Gebäudetyp: Einordnung in Gruppe "Kultur- und Sakralbauten" gem. Anlage 10.2 HOAI: 100 Punkte,
— Gebäude steht unter Denkmalschutz: 100 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 5-9: 73 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.- Ing. / Master Architekt oder Vergleichbares) (Ausschlusskriterium)
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium)
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden
d) § 122 Abs. 2 Nr.3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
e) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzprojekte siehe Abschnitt II.2.9
Siehe Abschnitt II.2.9
Architekt oder Vergleichbares
f) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen,
g) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
i) § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.