Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.9/2-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74/387
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe
Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe
Abweichende Besetzung:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen; konkret ist einem Aufstockungsverlangen um bis zu zwei Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen. Eine Aufstockung um bis zu vier Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen drei Wochen verlangen.
Eine Absenkung um einen Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu drei Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate.
Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vor-stehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend. (So ist beispielsweise bei einer erfolgten Absenkung um drei Sicherheitsmitarbeitern auf Anweisung des Auftraggebers binnen 48 Stunden die Absenkung auf einen Mitarbeiter zu reduzieren und binnen drei Wochen die Regelbesetzung wiederherzustellen.)
Für den Zeitraum zwischen dem Wochenende vor dem 24. Dezember und dem Wochenende nach dem 6. Januar hat der Auftraggeber das Recht, mit einer Vorankündigungsfrist von drei Wochen vom Auftragnehmer einen Mindereinsatz von bis zu drei Sicherheitsmitarbeitern tagsüber von Montag bis Freitag zu verlangen - unabhängig von einer Inanspruchnahme der vorstehenden Aufstockungs- und Absenkungsmöglichkeiten.
Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplanes und Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen.
Preisgleitklausel:
Bei einer Vertragsverlängerung kann aufgrund tarifvertraglich gebundener Lohnänderung betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist.
Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 70 % um die Lohnänderung angepasst wird.
Transfer-Busbahnhof:
Unterstützung des Transferbusumschlags auf dem Einrichtungsgelände (derzeit dienstags bis donnerstags, außer feiertags; u. U. entfällt diese Aufgabe - wenn der Transferumschlag in eine andere Einrichtung verlagert wird)
Allgemein:
Im Rahmen des Umschlags von Transferfahrten mit (Klein-)Bussen in die Landkreise werden vormittags ungefähr 20 bis 150 Personen jeweils von einem Bus in einen anderen Bus umsteigen und dabei ihre Wartezeit in der Mehrzweckhalle verbringen; in dieser werden ihnen auch die Zuweisungsbescheide in die einzelnen Landkreise ausgehändigt. Ihr Gepäck wird während des Aufenthalts vor Ort in einem separaten überdachten Bereich südlich der Halle zwischengelagert.
Aufgaben:
- Unterstützende Aufsicht und Koordination sowie Zu- und Abgangssteuerung zu den jeweiligen Örtlichkeiten und Bussen, so beispielsweise Aufruf der einzelnen Personen im Wartebereich für eine Busabfahrt sowie anschließende Begleitung zu ihrem Bus. Ebenso Abhaken der ankommenden Personen und später der im Bus befindlichen Personen vor dessen Abfahrt auf hierfür durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Listen.
- Bewachung des Gepäcks und Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit
- Hilfestellung für die zu transferierenden Personen und die Busfahrer bei der Gepäckbe- und -entladung der Busse
- Ausgabe von verpackten Lunchpaketen des Einrichtungscaterings an die zu transferierenden Personen
- Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Zieldestination weiterreisen, sind ggf. zu einer fahrkartenausgebenden Stelle in der Einrichtung zu begleiten
- Ausgabe von Zuweisungsentscheidungen des Auftraggebers an die zu transferierenden Personen gegen deren Unterschrift und Weiterleitung dieser Empfangsbekenntnisse an den Auftraggeber
- Öffnen der Zufahrtstore
- Weitere Aufgaben, die den vorstehenden vergleichbar sind, können nach Maßgabe des Auftraggebers hinzutreten.
Personal:
Der Wegfall der Leistung hat keine Auswirkungen auf die Regelbesetzung (siehe Nr. 4.1).
Weitere Option:
Unterstützung der Gesundheitsuntersuchungen auf dem Einrichtungsgelände (derzeit geplant für dienstags, außer feiertags), sobald diese in der Einrichtung stattfinden:
Allgemein:
Aktuell ist geplant, bereits zum Oktober 2021 hin die Gesundheitsuntersuchungen am Leistungsort zu starten, sodass die vorstehend aufgeführten Aufgaben und somit auch die zusätzliche Besetzung mit Sicherheitsmitarbeitern an Dienstagen gemäß Nr. 4.1 ab Leistungsbeginn erforderlich wären. Da für die Verlegung der Gesundheitsuntersuchungen an den Leistungsort noch verschiedenste, auch bauliche Maßnahmen durchzuführen sind, ist auch nicht auszuschließen, dass sich die Aufnahme der Gesundheitsuntersuchungen noch verzögert - in jedem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer acht Wochen vor der Aufnahme der Gesundheitsuntersuchungen hierüber informieren
Aufgaben:
- Zuführung von Bewohnern aus ihren Zimmern zum Wartebereich
- Aufsicht über die Wartenden
- Begleiten der Wartenden nach Abruf zur jeweiligen Untersuchung, ggf. auch eigenständiger Aufruf
- Begleitung der auswärtigen zu Untersuchenden vom Transferbus zur Untersuchungsanmeldung und später wieder zurück zum Transferbus
- Weitere Aufgaben, die den vorstehenden vergleichbar sind, sowie sonstige kleinere Unterstützungsmaßnahmen können nach Maßgabe des Auftraggebers hinzutreten
Personal:
Bis zu der Aufnahme der Gesundheitsuntersuchungen in der Felsstraße entfällt die zusätzliche Besetzung an Dienstagen (siehe Nr. 4.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist fristgerecht und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet.
Bieterfragen, die nach dem 25.08.2021, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Das übermittelte Angebot ist mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, kann aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Für die Abgabe in Textform nach § 126b BGB ist am Schluss der Anlage 2.4 - Angebotsblatt der Vor- und Nachname der natürlichen Person zu benennen, die die Erklärung abgibt. Es ist ausreichend, den Namen in lesbarer Form maschinell oder handschriftlich wiederzugeben. Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften ist zusätzlich der Firmenname anzugeben.
Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen Signatur in Textform am Schluss der Anlage 2.4 als verbindlich erklärt bzw. abgegeben/angeboten.
Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter ausdrücklich zu unterschreiben sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YD7F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]