Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Feuerwehr 74395 Mundelsheim Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mundelsheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74395
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mundelsheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jk-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Feuerwehr 74395 Mundelsheim
Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 auf einem Allradfahrgestell mit Beladung für die Feuerwehr 74395 Mundelsheim; aufgeteilt in 2 Lose. Los 1 Fahrgestell und Aufbau; Los 2 Beladung. Entsprechend DIN14530-26 sowie der Leistungsbeschreibung.
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Straßenfahrgestell für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 incl. feuerwehrtechnischem Aufbau.
Los 2 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF10 nach DIN 14530-26 incl. örtlicher Zusatzbeladung lt. Beladeliste
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.