Ausschreibung Strom und Erdgas östliche Bodenseekreis-Kommunen 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 211413
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meckenbeuren
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://meckenbeuren.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Strom und Erdgas östliche Bodenseekreis-Kommunen 2022-2024
Beschaffung von Strom und Erdgas für die Kommunen Tettnang, Langenargen, Kressbronn, Eriskirch, Oberteuringen, Neukirch, Meckenbeuren und deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen, sowie für den Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental, den Zweckverband Haslach-Wasserversorgung, den Zweckverband Gehrenberg-Wasserversorgungsgruppe und den Abwasserverband Unteres Schussental.
Strom
xx
Erdgas
yy
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strom
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinfelden
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79618
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdgas
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.