Generalplanungsleistungen Sanierung Hort „Alte Post“ mit Erweiterungsbau in Wermsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermsdorf
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04779
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen Sanierung Hort „Alte Post“ mit Erweiterungsbau in Wermsdorf
Die Gemeinde Wermsdorf will das in ihrem Eigentum stehende Gebäude, dass bereits als Hort genutzt wird, weitergehend sanieren. Das Dach und die Fenster des Daches wurden bereits saniert. Bei der erfolgten Sanierung wurden denkmalschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt, was auch bei weiteren Sanierungsarbeiten immer unbedingte Grundlage sein muss. Jetzt muss es zur Sanierung auch der äußeren Hülle (Fenster, Fassade) im Bereich des Erd- und Obergeschosses kommen. Im Innenbereich sollen die Fußböden, die Sanitäreinrichtungen, die Heizung und die Elektrik umfassend saniert werden.
An der nordöstlichen Außenwand befindet sich eine Stahltreppe. Diese wurde als zweiter baulicher Rettungsweg nur temporär genehmigt und muss nunmehr neu betrachtet werden. Nicht zuletzt in diesem Zusammenhang ist der Raumbedarf der zu betreuenden Kinder neu einzuschätzen um darauf basierend die Möglichkeiten eines Rettungsweges zu prüfen und neu zu betrachten.
Der Hort soll zukünftig einen Bedarf zur Unterbringung bzw. Betreuung von 99 bis 125 Kindern decken. Das Personal wird einschließlich Leitung zukünftig auf 7 Personen geschätzt.
Wegen des flächenmäßigen Bedarfs der Hortkinder sind die „Empfehlungen des Sächs. Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen“ vom 02.06.2005 zu berücksichtigen. Betrachtungen und Bezüge zur Ausstattung von Kindertageseinrichtungen sollen auf dem Sächs. Kita-Gesetz (SächsKitaG) und im Rahmen der Integration auf der Sächs. Kita-Integrationsverordnung (SächsKitaIntegrVO) vom 06.06.2017 beruhen.
Die Maßnahme ist gefördert und zwar über das Förderprogramm des Freistaates Sachsen „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Der Zuwendungsbescheid sieht einen Durchführungszeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2025 vor.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
Wermsdorf, DE
Beschreibung Baukörper
Das Bestandsgebäude „Alte Post“ besitzt 3 Vollgeschosse. Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss befinden sich vor allem Räume zur Kinderbetreuung. Im 2. Obergeschoss, bei welchem es sich um ein vollwertig nutzbares Geschoss innerhalb des Dachraumes handelt, befinden sich Räume zum Aufenthalt für das Personal und Büroräume. Außerdem existieren Lagerräume. Es ist ein Dachgeschoss vorhanden, dass nicht über Aufenthaltsräume verfügt und hierfür auch nicht geeignet ist.
Die Außen- und Innenwände von EG und 1. OG sind massiv. Im 2. OG besteht die tragende Konstruktion aus Holzbauteilen des Dachtragwerkes. Die Dacheindeckung und die Fenster im 2. OG wurden denkmalgerecht saniert.
Das Gebäude ist durch eine große, mittig liegende teilweise massive bzw. aus Holzbauteilen bestehende Treppe gekennzeichnet, Ein- und Ausgänge liegen im EG sowohl zur Straßenseite als auch zur Hofseite. Es ist ein Technikraum vorhanden, der einen eigenen Zugang besitzt.
Zur Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges wurde eine Stahl-Außentreppe mit temporärer Zulassung erstellt.
Es existieren Holzbalkendecken. Lediglich über dem Technikraum wurde eine Betondecke errichtet.
Das Gebäude ist teilweise unterkellert. Die Räume sind auf Grund der baulichen Art und Weise nur eingeschränkt nutzbar.
Planungsziele
Das Gebäude ist im Innenbereich erheblich sanierungsbedürftig. Insofern ist zunächst eine restauratorische Untersuchung anzufertigen und eine denkmalpflegerische Zielstellung zu formulieren, auf deren Basis dann die fachgerechte Sanierung erfolgen kann und muß.
Sämtliche auszuführenden Arbeiten, die nachfolgend kurz skizziert sind, sind eng mit dem Denkmalschutz abzustimmen.
Insofern ist die Fassade umfassend zu sanieren und zwar einschließlich der Einfassung der Fenster und der Fenster selbst, wobei selbstverständlich mit dem bereits sanierten 2. OG ein einheitliches Bild herzustellen ist.
Eine Änderung der Raumkubatur in den Räumen des Erdgeschosses und der Obergeschosse dürfte Denkmalschutzgesichtspunkten widersprechen. Dies ist aber ebenfalls zu prüfen.
Es ist eine qualifizierte Fachplanung für die Raumakustik zu erstellen und so ein der zweckentsprechenden Nutzung geeigneter Schallschutz sicherzustellen.
Die Einrichtung eines Mehrfunktionsraumes ist zu berücksichtigen.
Aktuell sind die Anforderungen, die an einen Hort mit „integrativem Ansatz“ zu stellen sind, nicht erfüllt. Dies gilt vor allem für die Barrierefreiheit und die Sanitäranlagen.
Es ist ein Gebäudeanbau zur Erweiterung der Flächen vorzusehen.
Schließlich ist der vorhandene Containerbau komplett zurückzubauen und die Außenanlagen sind insgesamt neu zu beplanen.
Flächenbedarf Hort/ Anforderungen integrative Einrichtung
In Bezug auf den Flächenbedarf ist der Empfehlung des Sächs. Staatsministeriums für Soziales und der dortigen Ausstattungshinweise zu folgen. Besondere Beachtung muss dies im Zusammenhang mit der Rettungswegsituation finden.
Der Flächenbedarf muss konkret perspektivisch bis zu 125 Kinder berücksichtigen und darüber hinaus Räume für die Erledigung von Hausaufgaben sowie einen Mehrfunktionsraum.
Da grundsätzlich auch bei einem Hort die „Förderung der Integration von Kindern mit Behinderung“ zu beachten ist, sollen jedenfalls der Zugang zum EG und das Erdgeschoss an sich barrierefrei hergestellt sein. Die erforderlichen Sanitäreinrichtungen sind ebenfalls entsprechend herzustellen.
Rettungswege
Bisher wurde zur Sicherstellung des zweiten baulichen Rettungsweges aus dem letzten Geschoss eine Außentreppe in Form einer Stahltreppe an der nordöstlichen Außenwand vorgesehen. Diese wurde wegen der denkmalschutzrechtlichen Belange nur temporär genehmigt.
Diese Situation ist unter sämtlichen erforderlichen Gesichtspunkten zu betrachten und es sind mehrere Varianten zu erarbeiten zur Schaffung eines dauerhaften den gesetzlichen Grundlagen entsprechenden Rettungsweges auch aus den Obergeschossen, in denen Kinderbetreuung stattfindet.
Gebäudetechnik
Für die Wärmeerzeugung der Gebäude ist ein Anteil an regenerativer Energie wünschenswert.
Die Haustechnik hinsichtlich Heizwärme und Heizwärmeverteilung ist komplett zu erneuern. Es ist eine ausreichende Entlüftung insbesondere des Sanitärbereiches vorzusehen. Die elektrische Energieversorgung bzw. Verteilung ist ebenfalls zu erneuern.
Freianlagen
Die Außenanlagen sind unter Berücksichtigung der Beseitigung der vorhandenen Containeranlage neu zu beplanen.
Ausschreibungsgegenstand/finanzielle und zeitliche Rahmenbedingungen
Als Kostenrahmen sind insgesamt (KG 300-500 und 700) [Betrag gelöscht] EUR netto veranschlagt. Das Vorhaben soll mit Fördermitteln aus dem Förderprogramm des Freistaates Sachsen „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ umgesetzt werden. Der Zuwendungsbescheid sieht einen Durchführungszeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2025 vor. Die zügige Realisierung ist erforderlich.
Alle Grundleistungen der HOAI für folgende Punkte sollen Gegenstand der Ausschreibung sein:
1. Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 3-9, § 34 HOAI
2. Fachplanung - Tragwerksplanung, LPH 1-6, § 51 HOAI
3. Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung, LPH 1-9 § 55 HOAI
4. Fachplanung Freianlagen (Freianlagen/Verkehrsanlagen), LPH 1-9 § 39, § 48 HOAI
Darüber hinaus sind folgende Grundleistungen erforderlich: Wärmeschutz und Energiebilanz, Raumakustik. Als Besondere Leistungen/Beratungsleistungen sind zu erbringen: Brandschutzkonzept/Brandschutznachweis, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, SiGeKo und Erstellung Energieausweis.
Vorliegende Unterlagen/Vorhandenen Planungsunterlagen
Die Leistungsphasen 1-2 gemäß §§ 34 ff. HOAI, Objektplanung, hat das Ingenieurbüro Weidemüller -Hochbauplanung-, Wurzen erbracht. Sämtliche bisher erbrachten Planungsleistungen werden mit der hier vorliegenden Ausschreibung veröffentlicht. Es wird vollumfänglich auf diese vorliegenden Planungsleistungen verwiesen.
Da die Anlage dieser Unterlagen und die Bekanntgabe der vorbefassten Ingenieurbüros erfolgen, können sich auch diese Ingenieurbüros als Bewerber an diesem Verfahren beteiligen.
Der vorhandene Planungsstand kann sehr wohl optimiert und angepasst werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
Die Wertung der eingehenden Bewerbung erfolgt unter folgenden objektiven Kriterien und werden, wie folgt, bewertet. Die Kriterien bilden
Kriterium max. erreichbare Punktzahl
durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) der vergangenen drei Jahre (2018, 2019, 2020) 5
durchschnittliche Umsatz für einschlägige Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020) 5
durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der vergangenen drei Jahre (2018, 2019, 2020) 5
durchschnittliche Anzahl der Architekten und Ingenieure der vergangenen drei Jahre (2018, 2019, 2020) 5
Berufserfahrung des Projektleiters 5
Berufserfahrung des Projektstellvertreters 5
Berufserfahrung des Planers Objektplanung 5
Berufserfahrung des Fachplaners TGA 5
Berufserfahrung des Fachplaners ELT 5
Berufserfahrung des Fachplaners Brandschutz 5
Berufserfahrung des Fachplaners Tragwerk 5
Berufserfahrung des Fachplaners Freianlagen 5
Anzahl der Referenzen für Horteinrichtungen bzw. vergleichbare Planungsleistungen in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020) 5
Anzahl der Referenzen für Planungsleistungen für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020) 5
Anzahl der Referenzen für öffentliche Auftraggeber und mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020) 5
Die Gewichtung differenziert zwischen 1, 3 und 5 Punkten, wobei die jeweiligen gestellten Mindestanforderungen immer mit 1 Punkt bewertet sind.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, vorausgesetzt, die Mindestkriterien sind erfüllt.
Die Bewertungsübersicht bzw. -matrix steht wie der Teilnahmeantrag u. a. auf www.eVergabe.de zur Verfügung.
Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis max. 5 beschränkt.
Bei Punktgleichheit erfolgt die Entscheidung durch Losentscheid.
Optionen: ja LPH 3,
4, 5-7, 8-9 HOAI nach §§ 34 ff. HOAI
Grund der Optionen: Gewährung von Fördermitteln, Erteilung Baugenehmigung
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck (zwingend zu verwendende Unterlagen) sowie die Bewertungsmatrizen und der Vertragsentwurf unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, das Baugrundstück zu besichtigen. Die Besichtigung wird seitens der Gemeinde Wermsdorf nicht durchgeführt. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.
Es ist zu beachten, dass seitens des Herrn Keller keine Fragen zum Ausschreibungsverfahren beantworten wird. Diese Fragen können aus Gründen der Transparenz ausschließlich schriftlich über das Portal www.eVergabe.de erfolgen und werden dann form- und fristgerecht beantwortet.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern ermöglicht wird und diese in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem eigentlichen Bewerber und anderen Nachunternehmern ebenfalls die Mindestanforderungen erfüllen können und auch die Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen sowohl durch den Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder die die Leistung erbringende Nachunternehmer gebracht werden können. Diese Auffassung vertritt offenbar auch die zuständige Fördermittelbehörde, da hier insbesondere die Vergabe als Generalplanungsleistungen positiv bewertet wurde.
Sollten sich Bewerbergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.
Den Ausschreibungsunterlagen sind eine Vorplanung, Grundrisse, Schnitte sowie ein Lage- und Höhenplan angefügt.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist.
Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern).
Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätiger Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind.
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen.
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag nebst Anlagen und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Der Bewerber erhält die Bewerbungsunterlagen nicht zurück.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen abzugeben oder diesen beizufügen:
a) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020),
Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen Planungsleistungen in den letzten 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014-2020);
die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben.
Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen des Bewerbers oder des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über [Betrag gelöscht] EUR Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
c) Ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
Geforderte Mindeststandards des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
- durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR
- durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen (Mittel) [Betrag gelöscht] EUR
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung. Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben.
Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte und die eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters sowie der übrigen Fachplaner.
Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Der jeweiligen Fachplaner erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
d) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
e) Die Berufserfahrung des Planers Objektplanung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
f) Die Berufserfahrung des Fachplaners-TGA/HLS ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
g) Die Berufserfahrung des Fachplaners-TGA/ELT ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
h) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Brandschutz ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
i) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Tragwerk ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
j) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Freianlagen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu erbringenden Leistungen für Horteinrichtungen bzw. vergleichbare Bauten in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020).
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Planungsleistungen für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020)
Angabe von mindestens zwei Referenzen für öffentliche Auftraggeber und Umsetzung mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020)
Referenzen können bei allen 3 vorstehenden Kategorien genannt werden, wenn mehrere der genannten Kategorien erfüllt sind.
Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Referenzen für Projekte, die von Nachunternehmern oder Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinsam realisiert wurden, können diese jeweils für diesen Nachunternehmer oder Mitglieder der Bietergemeinschaft gezählt und insgesamt addiert werden. Bei der Leistung von Nachunternehmern gilt dies nur für die jeweils erbrachte Leistung.
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu erbringenden Leistungen für Horteinrichtungen bzw. vergleichbare Bauten in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020).
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Planungsleistungen für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020)
Angabe von mindestens 2 Referenzen für öffentliche Auftraggeber und Umsetzung mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020)
Die Leistungserbringung soll durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
- Bezeichnung des beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüros
- Ggf. Bezeichnung des ARGE-Partners
- ggf. Benennung des Nachunternehmers,
- Projektbezeichnung,
- Name des Projektleiters
- Name des stellvertretenden Projektleiters
- Projektlaufzeit (mindestens 1 x LPH 2-8)
- Projektvolumen brutto insgesamt (KG 200-700)
- Projektvolumen Planungsleistung,
- beauftragte, selbst erbrachte Leistungen,
- beauftragte Leistungen des/der Nachunternehmer/s
- Honorarzone,
- Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
- Länge der Planungs- und Bauzeit:
- öffentliche Fördermittel (welches Fördermittelprogramm)
- Zusammenarbeit mit einer öffentlichen Auftraggeberin
- öffentliche Auftraggeberin/Kontaktdaten Auftraggeberin
Sonstiges:
Die Angaben zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließl. eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte zu prüfen. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 7 Architekten (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) und/oder Ingenieuren (im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV) inklusive Geschäftsführung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
- 15 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
- 10 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Planer Objektplanung
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – TGA/HLS
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner - Brandschutz
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – TGA/ELT
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – Tragwerk
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner Freianlagen
- 3 Referenzen für Horteinrichtungen bzw. vergleichbare Bauten;
- 3 Referenzen für Sanierung denkmalgeschützter Gebäude;
- 2 Referenzobjekte für öffentliche Auftraggeber und mit Umsetzung von Fördermitteln;
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung; Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen ist abzugeben.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die Anlagen und der EEE-Vordruck sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist digital bei www.eVergabe.de einzureichen. Nicht unterschriebene bzw. nicht digital eingereichte Bewerbungen bei www.eVergabe.de werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Angebot, das nicht form- oder fristgerecht eingegangen ist, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten (wobei er hierfür nachweispflichtig ist),
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in digitaler Form an die Auftraggeberin unter www.eVergabe.de spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen, die für alle Bewerber von Relevanz sind, werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter www.eVergabe.de bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht,
c) eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht zurückgesandt,
d) geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen,
e) Informationspflicht der Bewerber:
Der Bewerber verpflichtet sich, sich eigenverantwortlich bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter wurde der Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 4 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dies der Auftraggeberin bis zum Ende der Teilnahmefrist auf www.eVergabe.de, mitzuteilen, sofern:
- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
- der alte Teilnahmeantrag - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist der Auftraggeberin vorliegen muss,
- der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind sowie die Bewertungsmatrizen, der Vertragsentwurf und der Beschluss sowie die Begründung zum Bebauungsplan stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht (§ 56 VgV). Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls anonymisiert eingestellt.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
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