Kunsttransportleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SKK_2021_05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: CXR6YDBYDXB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kunsthalle-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kunsttransportleistungen
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau, beabsichtigt das historische Bestandsgebäude der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe zu sanieren und zu ertüchtigen. Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe plant zu diesem Zweck den Umzug der gesamten Sammlung.
Die Sammlung umfasst etwa 3500 Objekte aus dem Bereich Malerei und Skulptur vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart sowie darüber hinaus eines der ältesten Kupferstichkabinette Europas mit etwa 90.000 Werken aus der Zeit des 15. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Gegenstand der Kunsttransportleistungen sind die Kunstwerke, die in den von der Auftraggeberin erstellten Leistungsverzeichnissen aufgelistet sind.
Die in den o.g. Leistungsverzeichnissen aufgelisteten Kunstwerke müssen in den jetzigen Standorten abgenommen, teilweise demontiert, fachgerecht verpackt sowie fachgerecht und sicher an ihre Interimsstandorte in Karlsruhe transportiert sowie dort ausgepackt und rückgestellt werden. Ein Teil der Kunstgegenstände wird an dritten Orten in der Umgebung von Karlsruhe eingelagert werden. Die aktuellen und zukünftigen Standorte der Kunstwerke sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Hans-Thoma-Str. 2-6 76133 Karlsruhe Erfüllungsort für alle Leistungen des Auftragnehmers ist der Standort der Auftraggeberin in Karlsruhe bzw. im Landkreis Karlsruhe.
Kunsttransportleistungen
Der Auftrag kann verlängert werden, wenn die Gebäude, in welche die Kunstwerke verbracht werden sollen, nicht entsprechend dem vorgesehenen Leistungszeitraum bezugsfertig sein sollten.
Hubtechnik zur Ermöglichung des Transports bestimmter Kunstwerke, siehe Vergabeunterlagen Teil 3, Ziffer 19.2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass keiner der nach §§ 123,124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe vorliegt (Mindestanforderung).
1. Der Bieter muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 mit Kunsttransportleistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Kunsttransportleistungen vergleichbar sind, insgesamt (im Durchschnitt aller genannten Kalenderjahre) jährlich jeweils einen Umsatz in Höhe von mindestens EUR 2.000.000 netto erreicht hat (Mindestanforderung). Im Falle eines vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres ist auf die entsprechenden Geschäftsjahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 abzustellen.
Kunsttransportleistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich von der Art und Menge der Kunstwerke, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Zur Führung des Nachweises genügt grundsätzlich die Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, kurzfristig die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise, insbesondere die Vorlage von Jahresabschlüssen und detaillierten Angaben zu Umsatzarten, zu verlangen.
2. Der Bieter muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von Personenschäden: EUR 10.000.000; Sachschäden: EUR 5.000.000; Vermögensschäden: EUR 500.000, jeweils je Schadensfall bereits hat bzw. bereit ist abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung darüber unaufgefordert vorzulegen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts 2-fach maximiert abzuschließen. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten (Mindestanforderung).
Bei den in den Ziffern 1. und 2. genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
1. Personal, technische Ausstattung, Materialien
Der Bieter muss für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Kunsttransportleistungen für die Dauer des Dienstleistungsauftrags - gemäß der Anforderungen in den Vergabeunterlagen Teil 2, Formblatt 10 - über das erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in ausreichender Zahl, die technische Ausstattung und die Materialien zur sach- und fachgerechten Erbringung der Kunsttransportleistungen unter Einhaltung sämtlicher in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen.
Bei den in den Vergabeunterlagen Teil 2, Formblatt 10, genannten Anforderungen an das Personal, die Fahrzeuge, die Transportkisten, das Verpackungsmaterial, die Umzugstechnik, handelt es sich bei den entsprechend angekreuzten Anforderungen um Mindestanforderungen an die betreffende Ausstattung des Bieters.
Die einzelnen Anforderungen / Mindestanforderungen können hier mangels ausreichender Datenkapazität des vorliegenden Formulars nicht angegeben werden.
Die Anforderungen / Mindestanforderungen betreffen folgende Komponenten:
- Handwerkliche Ressourcen / betriebseigene Schreinerei
- Personal (Projektleiter, Kunstpacker, Kraftfahrer
- Fahrzeuge (Transport-Lkw mit unterschiedlicher Kapazität, Aufbau und Ausstattung, d.h. Alarmanlagen, Ladebordwand/Hubladebühne, Klimatisierung)
- Transport- und Klimakisten verschiedener Art und Kapazitätt
- Kartonverpackung / Boxen verschiedener Art und Kapazität
- Kartonage- / Luftpolsterverpackung verschiedener Art und Kapazität
- Transportrahmen verschiedener Art
- Transportgestelle verschiedener Art
- Kunstcontainer für gerahmte Gemälde verschiedener Art und Kapazität
- Verpackungsmaterialen verschiedener Art
Der Auftragnehmer muss in seinem Angebot die Personen, die er in folgenden Rollen für die Erbringung der hier zu vergebenden Kunsttransportleistungen einsetzen wird, namentlich benennen:
- Projektleiter
- Stellvertretender Projektleiter
- Fahrer
- Kunstpacker
Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter ist dem Angebot ein aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf beizufügen.
2. Referenzen
Der Bieter muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zu erbringenden Leistungen und die in den Vergabeunterlagen (Teil 3) genannten Inhalte und Tätigkeiten nachweisen, dass er Leistungen erbracht hat, die mit den hier zu vergebenden Kunsttransportleistungen vergleichbar sind.
Eine bestimmte Referenzleistung (Referenz) ist mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Leistung, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und von der Anzahl der zu transportierenden Kunstwerke her so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2017 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben.
Zur Führung des Nachweises für 1. und 2. genügt grundsätzlich die Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, kurzfristig die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise und detaillierten Angaben zu zu verlangen.
3. Zertifizierungen
Der Bieter muss entsprechend der nachfolgend genannten Zertifikate / vergleichbaren Zertifikaten zertifiziert sein und mit dem Angebot die Kopien der Zertifikate einreichen. Alternativ muss der Bieter darlegen und nachweisen, dass sein Unternehmen zum Zeitpunkt des vom Auftraggeber vorgesehenen Leistungsbeginns zertifiziert sein wird und die Kopien der Zertifikate einreichen, sobald sie vorliegen. Die Zertifizierungen müssen für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden bzw. gültig sein:
- Qualitätsmanagement, DIN EN ISO 9001:2015;
- Verpackungsverfahren DIN EN 15946:2011 (Erhaltung des kulturellen Erbes - Verpackungsverfahren für den Transport);
- Transportmethoden DIN EN 16648:2015 (Erhaltung des kulturellen Erbes - Transportmethoden)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er ggf. den Auftrag kündigen und Schadensersatz gegen den Bieter geltend machen wird, sollten die geforderten Zertifikate zum Zeitpunkt der vorgesehenen Leistungsaufnahme nicht vorliegen oder nicht eingereicht sein.
Bei den in den Ziffern 1., 2. und 3. genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Karlsruhe
Bieter und Dritte sind nicht zur Teilnahme am Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDBYDXB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Rügen wegen behaupteter Vergabeverstöße sind gegenüber der in Ziffer 2 genannten Kontaktstelle innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag auf
Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html