Neuvergabe einer Dienstleistungskonzession für ein im Rahmen des rechtlich Zulässigen exklusives Werberechts auf öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn in Verbindung mit Fahrgastunterständen.

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neuvergabe einer Dienstleistungskonzession für ein im Rahmen des rechtlich Zulässigen exklusives Werberechts auf öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn in Verbindung mit Fahrgastunterständen.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neuvergabe einer Dienstleistungskonzession für ein im Rahmen des rechtlich Zulässigen exklusives Werberechts auf öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn in Verbindung mit Fahrgastunterständen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Verfügung gestellt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Werts der Konzession:

Der genaue Wert wird zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nicht veröffentlicht.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Werbeträgerarten und Anzahl:

• bis zu 13 Digitale Screens*** (in Summe), davon -- bis zu 4 Groß-Screens*/***, neun (9) bis 10,5 m², quer, Monofuß (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Board-/Mega-Light-Anlage im Verhältnis 1:1)

-- bis zu 7** Klein-Screens***, bis zu 84‘‘, freistehend, hochkant (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1)

-- bis zu 6**Klein-Screens***, bis zu 84‘‘, in FGU, hochkant (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (FGU) im Verhältnis 1:1)

• bis zu 16 City-Light-Boards/Mega-Lights*, quer • bis zu 175 City-Light-Poster-Vitrinen (in Summe), davon -- bis zu 82 City-Light-Poster-Vitrinen, freistehend

-- bis zu 93 City-Light-Poster-Vitrinen in FGU, mindestens

• bis zu 20 City-Light-Säule (auch drehend) • bis zu 100 Geklebte Großflächen (davon zwingende 59 in FGU, ansonsten unbeleuchtet und beleuchtet nach Vorstellung Konzessionär) • bis zu 16 City-Stars* • bis zu 79 Litfaßsäulen (Allgemein- und Ganzstellen), davon bis zu 29 als Ganzstelle (un- und beleuchtet) * = In Summe nicht mehr als 16 Anlagen, davon bis zu sechs (6) doppelseitig.

** = In Summe nicht mehr als neun (9) Anlagen.

*** = Anzahl Anlagen (ein- oder doppelseitig), nicht Screens.

Es sind vom Außenwerber ca. 152 bestehende Fahrgastunterstände zu betreiben (Reinigung und Verkehrssicherheit). Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu …) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des vorliegenden Werbekonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Weitere Einzelheiten finden sich aus den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Mindestentgelt
  • Kriterium: Umsatzbeteiligung
  • Kriterium: Gestaltungskonzept
  • Kriterium: Vertrag
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2036
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1) Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.

2) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe Vergabeunterlagen).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 020-048431

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
10/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Weitere für den Wert der Konzession relevante Einzelheiten gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie:

Der genaue Wert wird zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nicht veröffentlicht.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.

2) Die gesamte elektronische Kommunikation findet über die elektronische Vergabeplattform „subreport ELViS" statt (vgl. Link in Ziff. I.3). Gemäß § 17 Abs. 1 KonzVgV ist der Konzessionsgeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Eine freiwillige Registrierung ist möglich.

Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen zu stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse über die Vergabeplattform für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden,

dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bewerber registrieren oder mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben.

3) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 18. Februar 2021 an die Stadt Heilbronn über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt Heilbronn behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

4) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.

Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.

5) Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte e-Vergabe-

Plattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Stadt Heilbronn keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

6) Die Stadt Heilbronn behält sich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.

7) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt Heilbronn kann Ausnahmen zulassen.

8) Die Stadt Heilbronn behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B.

mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.

9) Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen.

Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der Stadt Heilbronn werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.

10) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

11) Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.

12) Die Stadt Heilbronn behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/09/2021

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Griesingen
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Haslach im Kinzigtal
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Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Igersheim
Iggingen
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Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagstzell
Jagstzell
Jestetten
Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
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Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
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Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
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Kuchen
Külsheim
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
Kusterdingen
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Lahr
Laichingen
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Langenau
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Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Lauffen am Neckar
Laupheim
Lauterbach (Schwarzwald)
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Lichtenwald
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
Lonsee
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mahlberg
Mainhardt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
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March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Mauer
Maulbronn
Maulburg
Meckenbeuren
Meckesheim
Meersburg
Meißenheim
Mengen
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Merzhausen
Meßkirch
Meßstetten
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Mietingen
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Neckargerach
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Neckarwestheim
Neresheim
Neubulach
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen (Enzkreis)
Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen ob Eck
Neukirch
Neuler
Neulingen
Neunkirchen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedereschach
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberdischingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Obermarchtal
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Oberrot
Obersontheim
Oberstadion
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Ochsenhausen
Offenau
Offenburg
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Ölbronn-Dürrn
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
Orsingen
Osterburken
Ostfildern
Östringen
Ötigheim
Ötisheim
Ottersweier
Owen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Plüderhausen
Radolfzell am Bodensee
Rainau
Rangendingen
Rastatt
Ratshausen
Rauenberg
Ravensburg
Rechberghausen
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
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Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
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Weinsberg
Weinstadt
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Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
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Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
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Wolfach
Wolpertshausen
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Wört
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Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
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Zell im Wiesental
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