Sanierung + Erweiterung FW Hohenwart - Planung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: GM 2021.111
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung + Erweiterung FW Hohenwart - Planung Gebäude
Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 § 34 Leistungsbild Architektenleistung, LPH 1 - 9
Stadt Pforzheim
Die Stadt Pforzheim beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses Hohenwart in Pforzheim, Stadtteil Hohenwart.
Die Baumaßnahmen sollen im Mai 2023 begonnen und im Juni 2024 abgeschlossen werden. Die Maßnahme muss bis Ende 2024 abgerechnet sein. Die geschätzten anrechenbaren Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen netto ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Zu erbringen sind im Wesentlichen die Leistungen, wie sie in den Leistungsphasen 1-9 der HOAI 2021 beschrieben sind.
Zahl der erreichten Punkte nach Eignungsprüfung. Bei Punktegleichheit ab Rang 5 entscheidet das Los! Bewerber, die die Mindestpunktzahl von 50 nicht erreicht haben, werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert!
1.1 Ausschlusskriterien:
1.3 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
1.3.3 Versicherung Unabhängigkeit Ausführungs- und Lieferinteressen
1.3.4 Verknüpfung mit anderen Unternehmen (möglicher Ausschlussgrund)
1.3.5 Versicherung des Besitzes einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
2.0 Eignungskriterien:
2.1 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
2.1.1 Anzahl Beschäftigte max. 5 Punkte
2.1.2 Erklärung zum Umsatz max. 5 Punkte
2.2 Qualifikation + Berufserfahrung Projektleitung max. 5 Punkte
Qualifikation + Berufserfahrung stellv. Projektleitung max. 5 Punkte
Qualifikation + Berufserfahrung Bauleitung max. 5 Punkte
3. Fachliche Eignung Bewerber
3.1 Referenz 1 des Bewerbers für ein Neubauprojekt max. 30 Punkte
3.2 Referenz 2 des Bewerbers für Bauen im Bestand max. 30 Punkt
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung. Mit Beauftragung wird die Stufe 1 (LPH1 bis 3, Grundleistungen und Besondere Leistungen) abgerufen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bedingungen sind zu erfüllen:
Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft (wenn gegeben);
Eigenerklärung gem. §§ 123 + 124 GWB Auskunft zur Unternehmensstruktur Ggf. Unterbeauftragungen;
Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe;
aktueller Auszug Unternehmenseintrag aus dem Berufsregister;
Anzahl der Beschäftigten gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung zum Umsatz gem. §45 VgV (Vorlage Bankauskunft)
Bewertung gemäß Auflistung unter II.2.9)
(Auszug aus Teilnahmeantrag)
2.2 Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlichen Personen gem. §43 Abs. 1 VgV
3.1 Referenz 1 für ein Neubauprojekt
Die Referenz sollte möglichst vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen sein und somit einen Eindruck über die zu erwartende Leistungsfähigkeit für das Projekt vermitteln. Bewertet wird die Vergleichbarkeit anhand folgender Kriterien:
3.1.1 Gebäudetyp
3.1.2 Anrechenbare Kosten (KG 300 + 400)
3.1.3 Nutzfläche
3.1.4 Realisierte und abgeschlossene LPH nach HOAI
3.1.5 Referenzschreiben des Referenzprojekts
3.2 Referenz 2 für Bauen im Bestand
Die Referenz sollte möglichst vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen sein und somit einen Eindruck über die zu erwartende Leistungsfähigkeit für das Projekt vermitteln. Bewertet wird die Vergleichbarkeit anhand folgender Kriterien:
3.2.1 Gebäudetyp
3.2.2 Anrechenbare Kosten (KG 300 + 400)
3.2.3 Durchführung von Interimsmaßnahmen
3.2.4 Realisierte und abgeschlossene LPH nach HOAI
3.2.5 Referenzschreiben des Referenzprojekts
Bewertung gemäß Auflistung unter II.2.9)
Teilnahmeberechtigt sind Architekten:
1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden;
2) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorhandenen Planungsleistungen/relevanten Unterlagen werden, sofern sie nicht bereits der Aufforderungzur Teilnahme beigefügt wurden, den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und zur Verhandlung elektronisch zur Verfügung gestellt.
Durchführung Verhandlungsgespräche: ca. 17.01.2022 + 18.01.2022.
Den genauen Termin und den Ort erhalten die erfolgreichen Bewerber in einem separaten Einladungschreiben nach Öffnung der Erstangebote. Die Beauftragung erfolgt voraussichtlich ca. im März 2022.
Gefordert werden bei der Einreichung der Teilnahmeanträge ausschließlich Eigenerklärungen oder Kopien mit dem Vorbehalt, vor einer Zuschlagserteilung bei Bedarf entsprechende Nachweise der zuständigen Stellen im Original bzw. durch beglaubigte Kopien nachzufordern.
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden undvollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben (bzw. Nennung Firma und Firmeninhaber).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Es ist nur ein Bewerbungsformular
Zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber.
Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Rückfragen zur Ausschreibung können nur schriftlich als Bieternachricht über die Vergabeplattform bis zum 20.10.2021 unter Angabe der Projektbezeichnung "GM 2021.111" gestellt werden. Darüber hinaus eingehende Fragen haben keinen Anspruch auf Beantwortung.
Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die darauf schriftlich zugesandten Antworten.
Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rpk.bwl.de
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihremWortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einemNachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichenAuftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung desAuftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
Der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das denZuschlager halten soll, umfassen.