G.FI3074: Hochwasserschutz Neckar im Bereich der Stadt Oberndorf, Ortsteil Aistaig: Ingenieurleistungen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donaueschingen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rp-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
G.FI3074: Hochwasserschutz Neckar im Bereich der Stadt Oberndorf, Ortsteil Aistaig: Ingenieurleistungen
G.FI3074: Hochwasserschutz Neckar im Bereich der Stadt Oberndorf, Ortsteil Aistaig: Ingenieurleistungen
Oberndorf am Neckar, Ortsteil Aistaig
Das Regierungspräsidium Freiburg plant und baut einen wirksamen Hochwasserschutz für den Ortsteil Aistaig der Stadt Oberndorf am Neckar. Die geplante Ertüchtigung umfasst sowohl die Sanierung als auch die Erhöhung bestehender Dämme und zusätzlich die Anlage neuer Hochwasserschutzanlagen. Der zugehörige Ingenieurvertrag ist als Stufenvertrag aufgebaut und enthält Ingenieurleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 42 HOAI 2013, Tragwerksplanung nach §52 HOAI 2013, der örtlichen Bauüberwachung und Bauvermessung. Stufe I umfasst die Leistungen bis zur Genehmigungsplanung (HOAI LPH 1-4). Stufe II umfasst die optionalen weiteren Leistungsphasen der baulichen Umsetzung (LPH 5-9, Örtliche Bauüberwachung und Bauvermessung).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
G.FI3074: Hochwasserschutz Neckar im Bereich der Stadt Oberndorf, Ortsteil Aistaig: Ingenieurleistungen
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.iqg-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Gemäß § 135 (3) GWB tritt die Unwirksamkeit des Vertrages nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung diesre Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Oberndorf am Neckar, Ortsteil Aistaig
Der Gesamtumfang der beplanten Maßnahmen und das beauftragte Leistungsbild (Teilleistungen) ändern sich gegenüber dem ursprünglichen Auftrag (siehe Ziff. II.2.4) nur unwesentlich. Die Vertragsänderungen sind in Ziff. VII.2.1) beschrieben.
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Die folgenden, vom Auftragnehmer bereits großteils ausgeführten Leistungen sind im Projektverlauf und auf Wunsch des Vorhabensträgers für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich:
1) Erstellung einer 2D- Hydraulik
2) Erweiterung des Untersuchungsraumes der 2D-Hydraulik
Aus diesen Änderungen resultiert eine Erhöhung des Auftragswertes von netto [Betrag gelöscht] EUR
Für die weitergehende Planung sind hydraulische Untersuchungen notwendig.Der Gesamtumfang (Maßnahmen) und Gesamtcharakter (Leistungsbild, enthaltene Teilleistungen) des Vertrags ändern sich hierdurch nur unwesentlich. Die Leistungen werden als eine Änderung des Auftrags im Sinne § 132 (2) Nr. 2 eingestuft. Mit der Änderung wird der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht. Die Änderung ist somit zulässig.