Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]13
Fax: [gelöscht]13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
346 - Schreinerarbeiten
Nürtingen
Schreinerarbeiten mit ca. 125Stk. 1-flg. Innentüren teilweise mit Ober- und/oder Seitenlicht/-blende, ca. 15Stk. 1-flg. T30RS-Innentüren teilweise mit Ober- und/oder Seitenlicht/-blende, ca. 5Stk. 2-flg. Innentüren teilweise mit Oberlicht/-blende, ca. 5Stk. 2-flg. Innentüren teilweise mit Oberlicht/-blende, ca. 90Stk. Wandelemente als Vollwand mit Oberlicht/-blende mit ca. 0,5-2,0m Länge x ca. 3,00m Höhe, ca. 50Stk. Wandverkleidungen mit ca. 1,0-2,0m Länge x ca. 3,00m Höhe, ca. 225Stk. Schrankelemente mit Drehtür und mit ca. 1,0 Länge x ca. 2,00m Höhe und ca. 235Stk. Schrank-Portalrahmen mit ca. 0,5-8,0m Länge x ca. 0,45m Tiefe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagennach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach §160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland