Rahmenvertrag Interaktive Displays Referenznummer der Bekanntmachung: SREMSECK_ZD-2021-0005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remseck am Neckar
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.remseck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Interaktive Displays
Interaktive Displays für Remsecker Schulen
Stadt Remseck am Neckar
71686 Remseck am Neckar
Deutschland
Lieferung und Montage von mind. 76 und max. 93 interaktiven Displays für Schulen mit vorheriger Demontage alter Tafeln
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Interaktive Displays
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.