Sanierung Gewerbeschule Villingen-Schwenningen Referenznummer der Bekanntmachung: 244.21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrasbk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Gewerbeschule Villingen-Schwenningen
Planungsleistungen für die energetische und brandschutztechnische Sanierung der Gebäudeteile D und E der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen.
Die bestehenden Gebäudeteile D und E der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen am Standort Schwenningen sollen energetisch saniert werden. Sie sind Teil eines Schulkomplexes der beiden Schulen Gewerbeschule VS-Schwenningen und David-Würth-Schule, bestehend aus den Gebäudeteilen A, B und G (DWS), sowie C, D, E und F (GWS). Die ältesten Gebäudeteile (A, B, C, F) wurden im Jahr 1957/58 errichtet. Die Gebäudeteile D und E kamen 1979/80 hinzu. Das neueste Gebäude ist Gebäudeteil G aus dem Jahr 2010.
Zuletzt wurde 2020/21 die Fassade des Gebäudeteils C energetisch saniert. Hierbei wurde die alte Fassadenbekleidung zurückgebaut und ein Wärmedämmverbundsystem mit Klinkerriemchen angebracht. Die alten Fenster wurden ausgetauscht.
Es ist darauf zu achten, dass die zu sanierenden Fassaden der Gebäudeteile D und F auch optisch an die neue Fassade des unmittelbar anschließenden Gebäudeteil C angepasst werden.
Neben der energetischen Sanierung der Fassade und Flachdächer, sollen im Zuge der Maßnahme auch brandschutztechnische Belange umgesetzt werden. Dies umfasst im Wesentlichen die Ausbildung von Nutzeinheiten < 400 m² und die Ergänzung der notwendigen baulichen Flucht- und Rettungswege.
Es ist geplant die Sanierung bei laufendem Schulbetrieb in 2 Bauabschnitten durchzuführen.
Es sind Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 (Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HO-AI), auch für die brandschutztechnische Ertüchtigung zu erbringen.
Die Sanierung wird vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die förderrechtlichen Vorgaben sind zu beachten.
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die folgende Berufsqualifikation nachweisen können:
- Architekt oder Dipl.-Bauingenieur und
- eine Bauvorlageberechtigung nach § 43 LBO Baden-Württemberg.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungs-zeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Vorausset-zungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nach-zuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie).
Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Min-destens ein Mitglied muss diese Anforderungen erfüllen.
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
5. Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
6. Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB und LMTG gemäß Formularsammlung sind mit dem Angebot abzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formularsammlung.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2018-2020) [Betrag gelöscht] EUR netto.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
2. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe
- für Personenschäden: 3 Millionen EUR
- für sonstige Schäden: 1 Million EUR.
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2015 - August 2021 erbrachten vergleichbaren Leistungen; d.h.LPH muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein. Vergleichbar sind Leistungen:
a) Wenn es sich um Sanierungen oder Renovierungen von Gebäuden oder Neubauten handelt, die unter Gebäude für Ausbildung, Wissenschaft und Forschung (keine einfachen Hallen oder Lager) oder unter Gebäude für Büros/Verwaltung/Staat/Kommune (ohne Nebenräume ohne baukonstruktive Einbauten) oder Kulturbauten im Sinne der Objektliste Innenräume nach Nr. 10.3 der Anlage 10 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7 HOAI fallen.
b) Wenn die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 - 8 umfassend erbracht wurden.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung der Leistung verfügt (z.B. CAD, AVA, Office- und Bildbearbeitungsprogramme, sonstige planungs- und baustellenrelevante Soft- und Hardware) mit Angabe der Produktnamen. Erforderlich sind gängige Produkte.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht relevant. Elektronische Submission nach 4-Augen-Log-in.
Nicht relevant. Elektronische Submission nach 4-Augen-Log-in.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERELM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx