Sanierung Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Abbruch- und Rückbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 12/771.31.1.100.10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enzkreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E89463431
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Abbruch- und Rückbauarbeiten
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Abbrucharbeiten für die Sanierung des Ganzjahresstützpunktes der Straßenmeisterei Enzkreis. Dies beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
- Abbruch / Entsorgung mehrerer Gebäude und baulicher Anlagen;
- Sanierung von asbesthaltigen Dachdeckungen und asbesthaltiger Fassadenfugen
Die Maßnahme erfolgt in zwei getrennten Phasen.
75433 Maulbronn Talweg 10
Im Zuge der Sanierung des Ganzjahresstützpunktes der Straßenmeisterei Enzkreis sollen mehrere Gebäude und bauliche Anlagen rückgebaut werden.
Der Rückbau ist in zwei Phasen vorgesehen:
Phase 1: KW 17 bis KW 21 in 2022 - Unterstell- /Lagerschuppen: Rückbau bis Unterkante Fundamente, einstöckig, tlw. nur Überdachung, Dachdeckung aus
Asbestzement, Maße (L x B X H): ca. 50 m x 5 m x 4 m - Holzhalle: Rückbau nur oberirdisch, Dachdeckung aus Asbestzement, Maße (L x B x H): ca. 26 m x 12 m x 8 m
- Fertigteildoppelgarage: Marke Kemmler
- Solesilo: nur oberirdisch, Silo aus KMF, Volumen 25.000 l
Phase 2: KW 12 bis KW 19 in 2023 - Schilderhalle/Sozialgebäude: Rückbau bis Unterkante Fundamente, tlw. unterkellert, Verfüllung der Baugrube, Sanierung von asbesthaltigen Fassadenfugenverfüllung (ca. 90 lfm), Maße (L x B X H): ca. 30 m x 14 m x 6 m, Unterkellerung: ca. 4m x 13 m x 3 m
- Fahrzeughalle: Rückbau bis Unterkante Fundamente, Dachdeckung aus Asbestzement, Maße (L x B X H): ca. 26 m x 14 m x 6 m
- Fahrzeugrampe: Rückbau bis Unterkante Fundamente, Betonrampe, Maße (L x B X H): ca. 12 m x 4 m x 2 m
- Holzhalle: Rückbau der Schwarzdecke, Maße (L x B X H): ca. 26 m x 12 m x 0,15 m, Rückbau umlaufender Betonsockel inkl. Fundamente
- Solesilo: Rückbau Betonsockel inkl. Fundament
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Auftragsunterlagen (Eigenerklärung zur Eignung mit Anlage - Eignungsnachweises):
- Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 Anlage 3 für den Polier / Bauleiter
- Nachweis der Eignung der an der Entsorgung beteiligten Unternehmen (Nachweis Entsorgungsfachbetrieb), siehe III.2.2)
- Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder bei der Industrie- und Handelskammer.
siehe Auftragsunterlagen (Eigenerklärung zur Eignung mit Anlage - Eignungsnachweises):
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme von 3 Mio. € für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden. Nicht zulässig sind Haftungsausschlüsse wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder asbesthaltige Erzeugnisse, Schwermetalle, Polxcyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe zurückzuführen sind.
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidation anhängig ist,
- Erklärung , dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Erklärung , dass Steuern, Abgaben und Beiträge ordnungsgemäß gezahlt wurden.
siehe Auftragsunterlagen (Eigenerklärung zur Eignung mit Anlage - Eignungsnachweises):
Der Bieter hat mindestens 3 Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren zu benennen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Rückbauprojekte einschl. Schadstoffsanierung).
Spätestens zwei Wochen vor Ausführungsbeginn sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis der Eignung der an der Entsorgung beteiligten Unternehmen (Nachweis Entsorgungsfachbetrieb), siehe III.1.1)
- Sanierungs- und Rückbaukonzept für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen (kurze Erläuterung der gewählten Arbeitsverfahren und -abläufe einschließlich gewählter Schutzeinrichtungen)
- Entsorgungskonzept für die im Leistungsverzeichnis genannten Abfälle, einschließlich Nennung aller beteiligten Unternehmen (Transporteur und Entsorgungseinrichtung)
Die Teilnahme eines Bauleiters des Arbeitsnehmers an regelmäßigen Baubesprechungen ist obligatorisch (voraussichtlich wöchentlich).
Die jeweils aktuellen Hygienestandards für das Baugewerbe sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen (§ 14 EU VOB/A).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben die Möglichkeit, nach Absprache vor Angebotsabgabe einen Ortstermin wahrzunehmen.
Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Montag 11.10.2021 über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden. Die Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen erfolgt bis Dienstag 12.10.2021.
Jeder Bieter ist verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens selbstständig zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland