20.128 - Lieferung einer Kompaktkehrmaschine mit Elektroantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 20.128/10.21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesloch.de
Abschnitt II: Gegenstand
20.128 - Lieferung einer Kompaktkehrmaschine mit Elektroantrieb
Lieferung einer Kompaktkehrmaschine mit Elektroantrieb sowie Kehrbehälter und 3-Besenanlage, maximal zulässiges Gesamtgewicht 5.000 kg
69168 Wiesloch
Lieferung einer Kompaktkehrmaschine mit rein elektrischem Antrieb, 3-Besenkehrsystem, Knick- oder Allradlenkung und Kehrbehälter mit mindestens 2.000 Liter Fassungsvermögen, maximal 5.000 kg zulässiges Gesamtgewicht, Fahrerkomfortsitz "Königsitz", Kabine für 2 Personen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Auftragsfalle wird von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft die Rechtsform einer gesamtschuldnerischen Haftung verlangt, § 43 Abs. 3 VgV.
Die Anforderungen an die Bewerber gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften und Nachuntenehmen.
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen nach Anlage A:
1.
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mittels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplanes.
3.
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet.
4.
Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt.
5.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die der Beiträge zur Sozialversichung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
6.
Erklärung zur Mietgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
7.
Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
8.
Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
In Bezug auf die Nr. 1 bis 8 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist. Der Nachweis kann auch mit Eintragung in ein Präqualilfizierungsverzeichnis erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zulässig.
siehe Leistungsverzeichnis und technische Vorbemerkungen.
Die Anforderungen an die Bewerber gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften und Nachuntenehmen.
Auf Verlangen einzureichende Unterlagen:
1.
Angabe von 2 Referenzen der letzten 3
Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, mit folgenden Angaben:
Kurzbeschreibung der Leistung, Angabe des Auftragswertes,
des Auftraggebers, der Art der vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer),
Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer gegliedert
nach Arbeitnehmer und Leitungspersonal sowie des Ortes und
der Zeit der Ausführung. Angabe des Referenzgebers/
Ansprechpartners mit jeweiligen Kontaktdaten.
In Bezug auf Nr. 1 sind die Referenzen durch die Abgabe des
vollständig ausgefüllten Formblattes "Eigenerklärung zur
Eignung" erforderlich, welches den Ausschreibungsunterlagen
beigefügt ist. Der Nachweis kann auch mit Eintragung in ein
Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
Nachweis ebenso zulässig.
siehe Leistungsverzeichnis und technische Vorbemerkungen.
Im Auftragsfalle wird von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft die Rechtsform einer gesamtschuldnerischen Haftung verlangt, § 43 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt.
Es ist ausschließlich eine elektronische Abgabe des Angebotes möglich. Das
Angebot ist mit allen geforderten Nachweisen rechtzeitig elektronisch einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercokpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und technischen Vorraussetzungen sind abrufbar unter: http://www.auftragsboerse.de. Bei der Installation hilft Ihnen der Bietersupport (Telefon: 0711/666
01-476 oder per E-Mail: [gelöscht] ). Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Abgabe ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihrer Unterlagen längere Zeit in Anspruch nimmt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR (ohne
Umsatzsteuer) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) einzuholen.
Der Aufwand für die Erstellung der Unterlagen durch den Aufragnehmer wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
Bieterfragen sind über die Bietersoftware AI Bietercockpit zu stellen.
Sie können auch per E-Mail an: [gelöscht] gestellt
werden. Bieterfragen, die nach dem 14.10.2021 gestellt werden, können nicht mehr beantwortet werden.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: www.wiesloch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1. Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.