Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen für das Universitätsklinikum Ulm
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinik-ulm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen für das Universitätsklinikum Ulm
Das Universitätsklinikum Ulm plant, die vorhandenen noch in Betrieb befindlichen Speicher-Systeme durch neue, skalierbare Speicher-Systeme (Scale-out NAS) zu ersetzen. Die Ausführung soll in Form von Knoten (Nodes) mit dedizierten Hardware-Funktionskomponenten (Appliances) erfolgen, welche per redundanter Ethernet-Infrastrukturen mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit gekoppelt sind. Als Appliances sollen AllFlash- und Hybrid-Knoten zum Einsatz kommen, die jeweils die benötigten Funktionskomponenten inklusive der Speichermedien (Cache, HDD und SSD) enthalten, so dass die Speicher- und Bereitstellungs-Leistung durch das Hinzufügen oder Entnehmen von Knoten (Nodes) flexibel erweitert oder reduziert (skaliert) werden kann.
Universitätsklinikum Ulm
Zentrum für Information und Kommunikation
Albert-Einstein-Allee 29
89081 Ulm
Das Universitätsklinikum Ulm plant, die vorhandenen noch in Betrieb befindlichen Speicher-Systeme durch neue, skalierbare Speicher-Systeme (Scale-out NAS) zu ersetzen. Die Ausführung soll in Form von Knoten (Nodes) mit dedizierten Hardware-Funktionskomponenten (Appliances) erfolgen, welche per redundanter Ethernet-Infrastrukturen mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit gekoppelt sind. Als Appliances sollen AllFlash- und Hybrid-Knoten zum Einsatz kommen, die jeweils die benötigten Funktionskomponenten inklusive der Speichermedien (Cache, HDD und SSD) enthalten, so dass die Speicher- und Bereitstellungs-Leistung durch das Hinzufügen oder Entnehmen von Knoten (Nodes) flexibel erweitert oder reduziert (skaliert) werden kann.
Die Speicher-Systeme müssen so aufgebaut sein, dass Auswertungen zu den Datenbeständen in sehr kurzer Zeit erfolgen können. Alle Funktionskomponenten der Speicher-Systeme sollen mindestens dem Stand der Technik entsprechen jedoch sollen auch neueste Technologien zum Einsatz kommen, um bestehende und zukünftige Anforderungen bezüglich der Speicherung und der Bereitstellung von Daten erfüllen zu können. Der Auftragnehmer muss mit dem ersten Abruf einmalig die von ihm projektierte Implementierung der gelieferten Speicher-Systeme vornehmen. Zusätzlich muss er Personal des Auftraggebers in der Handhabung, Überwachung und Administration der Speicher-Systeme ausbilden. Da Speicher-Systeme mit diesen hohen Speicherkapazitäten aufgrund der zeitaufwändigen Migration der Datenbestände eine betriebsübliche Nutzungsdauer von mindestens 8 Jahren aufweisen, ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“ mit einer Laufzeit von 48 Monaten und zwei optionalen Verlängerungen um jeweils weitere 12 Monate.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2021 und hat eine Grundlaufzeit von 48 Monaten bis zum 30.09.2025. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden können, falls keine der beiden Vertragsparteien 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlauf-zeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 6 Jahre begrenzt.
Über den geschätzten Bedarf hinaus müssen zur Deckung nicht detailliert planbarer Bedarfe weitere Funktionskomponenten für die Speicher-Infrastruktur bis zu einem optionalen Höchstvolumen aus diesem Vertrag bis zum Vertragsende inklusive der Verlängerungsoptionen bezogen werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen für das Universitätsklinikum Ulm
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalender-tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.