Lieferung und Inbetriebnahme einer Monitorlösung mit anschließenden Service
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bad Rappenau
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badrappenau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme einer Monitorlösung mit anschließenden Service
Mit den Bundesmitteln aus dem Digitalpakt will das Land Baden-Württemberg erreichen, dass junge Menschen befähigt werden, sich in einer digitalisierten Welt zurechtzufinden. Im Rahmen dieses Vorhabens können kommunale Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen die IT-Ausstattung ihrer Schulen verbessern.
Hintergrund dieser Beschaffungsmaßnahme ist dabei nicht nur die Modernisierung der vorhandenen Lehrmittel sowie die Nutzung aktueller Technologien, sondern auch die Ausrichtung auf eine zukunftssichere Lernumgebung für kommende Generationen. Ziel der Ausschreibung ist die Ausstattung der Schulen der Stadt Rappenau mit modernen Monitorlösung inkl. Zubehör
Der Inhalt dieser Ausschreibung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
=> Allgemeine Rahmenbedingungen
o Die Stadtverwaltung Bad Rappenau ist die ausschreibende Stelle und agiert als Sachaufwandsträger der angeschlossenen Schulen.
o Es handelt sich um 10 Schulen der Stadt Bad Rappenau, welche sich in unterschiedlichen Status der Sanierung befinden
o Die Leistungserbringung muss sowohl mit der Stadtverwaltung als auch der jeweiligen Schule koordiniert und in etwaige, sonstige Gewerke ein-getaktet werden
=> Lieferleistungen
o Lieferung der ausgeschriebenen Monitorlösungen inklusive Zubehör
▪ In bestellter Menge
▪ In bestellter Ausführung inkl. ggf. Optionen
▪ Innerhalb abgestimmter und verbindlich zugesagter Fristen
▪ direkt an den abgestimmten Verwendungsort
=> Dienstleistungen
o Erstellung eines Roll-Out-Planes zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen
o Koordination seitens des Auftragnehmers zur Abstimmung der Lieferungen
o Entpacken und Aufbauen bzw. Montage der gelieferten Monitorlösungen inklusive Zubehör an den dafür vorgesehenen Stellen
o Konfiguration und Inbetriebnahme der Monitorlösungen mit abschließenden Funktionscheck
o Kurzeinweisung des Lehrpersonals in die Nutzung der Monitorlösungen
o Abnahme der installierten Monitorlösungen, gemeinsam mit einem Ansprechpartner der Stadtverwaltung nach erfolgreich durchgeführten Funktionscheck
=> Der Service und Support der gelieferten und in Betrieb genommenen Monitorlösungen inklusive Zubehörs muss für 48 Monate nach klar definierten Vorgaben erbracht werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme einer Monitorlösung mit anschließenden Service
Ort: PX Budel
NUTS-Code: NL41 Noord-Brabant
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.9.5 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.