Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zum Betrieb von Funktionskomponenten des Herstellers Citrix Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 9/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zum Betrieb von Funktionskomponenten des Herstellers Citrix
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber setzt seit mehr als 17 Jahren Funktionskomponenten des Herstellers Citrix ein. Diese Funktionskomponenten sind auf einer Serverfarm sowohl auf physischen als auch auf virtuellen Plattformen implementiert. Mehr als 4.000 Anwender verfügen mit dem Citrix Receiver über die technische Möglichkeit und Berechtigung, sich an dieser Farm anzumelden. An Werktagen melden sich bis zu ca. 1.000 Benutzer über diese Systemumgebung an. Der Auftraggeber beabsichtigt, Administrations- und Unterstützungsleistungen für Funktionskomponenten des Herstellers Citrix über einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten (Grundlaufzeit) mit drei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere zwölf (12) Monate an einen einzigen Auftragnehmer zu vergeben. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate.
Baden-Baden, siehe auch Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6 Leistungsbeschreibung
Mit dem Auftragnehmer soll eine Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von zunächst zwölf (12) Monaten in der Grundlaufzeit abgeschlossen werden, die folgende Leistungen umfasst:
- Betrieb von Funktionskomponenten des Herstellers Citrix durch qualifiziertes Personal mit Erfahrung in ähnlichen Umgebungen und aktuellem Zertifizierungsstand.
Im Urlaubs- oder Krankheitsfall muss eine gleichwertige Leistungserbringung gewährleistet sein.
- Projektarbeit und Unterstützung bei der Weiterentwicklung und Veränderung der Funktionskomponenten des Herstellers Citrix sowie der darauf betriebenen Applikationen.
- Unterstützungsleistungen zur Entwicklung der Plattform-Architektur mit Technologien des Herstellers Citrix.
Es sollen Mitarbeiter eingesetzt werden, die über eine sehr gute fachliche Qualifizierung und sehr hohe Sozialkompetenz verfügen.
Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist 01.01.2022.
Die Vertragsausübung erfolgt auf der Basis einer Rahmenvereinbarung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen.
Die angegebenen Mengen in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5 Abnahmemengen, Tabelle 4 – Mengengerüst in Personentagen in der Grundlaufzeit, beziehen sich auf die Grundlaufzeit (12 Monate):
Mindestabnahmemenge, Personentage insgesamt: 225
Geplante Abnahmemenge, Personentage insgesamt: 270
Optionale Höchstmenge, Personentage insgesamt: 310
Die jeweilige Menge für jede in Anspruch genommene Option (jede weitere 12 Monate) sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5 Abnahmemengen, Tabelle 5 – Mengengerüst in Personentagen je weitere 12 Monate, aufgeführt:
Mindestabnahmemenge, Personentage insgesamt: 225
Geplante Abnahmemenge, Personentage insgesamt: 270
Optionale Höchstmenge, Personentage insgesamt: 310
Drei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
Drei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 07 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt und unter Nennung des Firmennamens und der Rechtsform sowie der Person des Erklärenden dem Angebot beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist; Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
Wichtige Hinweise für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit dem Angebot alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Anlage 12 der Verfahrens und Vertragsunterlagen – Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vor-gelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.13.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden.
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
o Mindestanforderungen:
• Für Sach- und Personenschäden min. 2.500.000 € je Schadensereignis
• Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Bilanzen aus den letzten drei Geschäftsjahren.
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Guter Bonität“, nicht älter als 1 Jahr
Anhand der eingereichten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B3.1 - Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
3 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
6 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
9 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
12 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B3.2 - Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters.
4 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
8 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Sehr gute
12 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
o Mindestanforderungen:
• Für Sach- und Personenschäden min. 2.500.000 € je Schadensereignis
• Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Bilanzen aus den letzten drei Geschäftsjahren.
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Guter Bonität“, nicht älter als 1 Jahr
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1 - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Citrix Partner, mindestens mit dem Status „Citrix Silver Solution Advisor“,
oder
ersatzweise ein Nachweis aktueller technischer Mitarbeiterzertifizierungen zur Erlangung des Partnerstatus „Citrix Silver Solution Advisor“.
A4.2 - Nachweis der aktuellen Microsoft Partner Unternehmenszertifizierung, mindestens mit dem Status „Microsoft Certified Partner“ mit der Kompetenz Data Center.
A4.3 - Zwei Referenzprojekte zu einer Rahmenvereinbarung bezüglich IT-Dienstleistungen, vornehmlich mit Funktionskomponenten des Herstellers Citrix, in den vergangenen drei Jahren mit den folgenden Angaben, einzutragen in Anlage 08 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Referenztemplate:
• Angabe des Auftraggebers
• Kurzbeschreibung des Projektes
o Projektlaufzeit
o Projektvolumen
o Projektinhalt 1: Leistungen zum Betrieb
o Projektinhalt 2: Know-how-Anforderungen
o Projektinhalt 3: Prozesse zur Einsatzsteuerung
o Projektinhalt 4: Ggf. Angaben zu eingesetzten Nachunternehmen
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
B4.1 - Bewertung der Referenzprojekte bezüglich IT-Dienstleistungen, vornehmlich mit Funktionskomponenten des Herstellers Citrix, in den vergangenen drei Jahren.
Die Bewertung der eingereichten Referenzprojekte erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die Referenzprojekte werden innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Projektvolumen, Leistungen zum Betrieb, Know-how-Anforderungen sowie Prozesse zur Einsatzsteuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad die Referenzprojekte der aus-geschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
Die Punkte werden je Referenz vergeben:
9,5 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt nur in maximal zwei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
19 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in drei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
28,5 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in vier der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
38 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in allen fünf Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
A4.1 - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Citrix Partner, mindestens mit dem Status „Citrix Silver Solution Advisor“,
oder
ersatzweise ein Nachweis aktueller technischer Mitarbeiterzertifizierungen zur Erlangung des Partnerstatus „Citrix Silver Solution Advisor“.
A4.2 - Nachweis der aktuellen Microsoft Partner Unternehmenszertifizierung, mindestens mit dem Status „Microsoft Certified Partner“ mit der Kompetenz Data Center.
A4.3 - Zwei Referenzprojekte zu einer Rahmenvereinbarung bezüglich IT-Dienstleistungen, vornehmlich mit Funktionskomponenten des Herstellers Citrix, in den vergangenen drei Jahren mit den folgenden Angaben, einzutragen in Anlage 08 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Referenztemplate:
• Angabe des Auftraggebers
• Kurzbeschreibung des Projektes
o Projektlaufzeit
o Projektvolumen
o Projektinhalt 1: Leistungen zum Betrieb
o Projektinhalt 2: Know-how-Anforderungen
o Projektinhalt 3: Prozesse zur Einsatzsteuerung
o Projektinhalt 4: Ggf. Angaben zu eingesetzten Nachunternehmen
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) 66 oder mehr Eignungspunkte erreicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
- Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
- Vertragsunterlagen gem. Kapitel 4.1.1 Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag
ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern
auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]