BMA Konzession Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-LRA-I/74-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ostalbkreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-heidenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
BMA Konzession
Vergabe einer Konzession zur Aufschaltung auf die integrierte Regionalleitstelle Ostwürttemberg
Integrierte Regionalleitstelle Ostwürttemberg Bischof-Fischer-Straße 121 73430 Aalen der Landkreis der jeweiligen Leitstelle.
Die Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis beabsichtigen jeweils den Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Einrichtung und den Betrieb einer Alarmübertragungsanlage (AÜA) für Brandmeldungen für die integrierte Regionalleitstelle Ostwürttemberg. Weiterhin überträgt der Konzessionsgeber das Recht für die Laufzeit des Vertrages, Brandmeldeanlagen
aus dem Zuständigkeitsbereich des Konzessionsgebers über eine von dem Konzessionsnehmer betriebene Alarmübertragungsanlage auf die alarmauslösende Stelle bei dem Konzessionsgeber aufzuschalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zuverlässigkeit:
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Befähigung und Erlaubnis Berufsausübung:
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
Gem.§ 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation" zu führen.
Für den Fall einer Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich regelmäßig über ergänzende Bieterinformationen und sonstige Änderungen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld des Bieter).
Angebote, die mittels Post, Telefax oder per E-Mail eingehen sind nicht zugelassen und können daher nicht berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für Angebote, die über das Vergabeportal über den Button "Kommunikation" abgegeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHFYY58
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]