Vergabe der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, LPH 1 - 3 (4) und 5 - 9 stufenweise für die Anlagengruppen 1 - 7 sowie besondere Leistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, LPH 1 - 3 (4) und 5 - 9 stufenweise für die Anlagengruppen 1 - 7 sowie besondere Leistungen
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021:
- Anlagengruppe 1, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 1;
- Anlagengruppe 2, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 1;
- Anlagengruppe 3, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 1;
- Anlagengruppe 4, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 1;
- Anlagengruppe 5, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 1;
- Anlagengruppe 6, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 1;
- Anlagengruppe 7 - Küchentechnik, LPH 1 - 9 für das Maßnahmenpaket 1.
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'- optional Anlagengruppe 1, LPH 1 - 3 (4) und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 2 (bei Aufstockung);
- optional Anlagengruppe 2, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 2;
- optional Anlagengruppe 3, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 2;
- optional Anlagengruppe 4, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 2;
- optional Anlagengruppe 5, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 2;
- optional Anlagengruppe 6, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 2;
- optional besondere Leistungen.
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Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Stuttgart
Gegenstand der Planungsaufgabe ist die Sanierung der Hauptverwaltung der SSB in zwei Stufen.
Die 1. Stufe der Baumaßnahme beinhaltet vom Grundsatz:
- Energetische Sanierung nach GEG Vorgabe;
- Strangsanierung;
- Baumängelbeseitigung;
- Erneuerung der Kantinen-Küche.
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In der 2. Stufe der Baumaßnahme sind optional durchführbare Pakete wirtschaftlich zu untersuchen:
- „Leuchtturmprojekt“ im Sinne des Stuttgarter Klimaschutzkonzeptes.
- Erweiterung / Aufstockung (wo sinnvoll/wirtschaftlich).
- Schaffung zeitgemäßer Arbeitsplätze / Attraktiver Arbeitgeber mit:
-- Arbeitsplatzkonzept für alle Büroflächen in Anlehnung Konzept Vorstandsbereich.
-- Bürokonzepte entsprechend Bedarf bzw. Anforderungen der Organisationseinheiten.
-- Flächen effizienter nutzen.
-- Schaffung ausreichender Anzahl von (Tageslicht-) Besprechungsräumen.
- Abbildung des Bauablaufkonzeptes.
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021:
- optional Anlagengruppe 1, LPH 1 - 3 (4) und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 2 (bei Aufstockung);
- optional Anlagengruppe 2, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 2;
- optional Anlagengruppe 3, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 2;
- optional Anlagengruppe 4, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 2;
- optional Anlagengruppe 5, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 2;
- optional Anlagengruppe 6, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für das Maßnahmenpaket Stufe 2;
- optional besondere Leistungen für das Maßnahmenpaket Stufe 2.
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Die Option ist abhängig von der Finanzierbarkeit des Maßnahmenpakets 2.
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Die stufenweise Beauftragung je Anlagengruppe ist wie folgt vorgesehen:
Stufe 1: LPH 1 + 2;
Stufe 2: LPH 3 (+ 4);
Stufe 3: LPH 5 - 7;
Stufe 4: LPH 8 + 9.
Die Unterlagen für sind als eine Gesamt-pdf-Datei einzureichen und wie folgt zu benennen:
2035.2_Name Bewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, LPH 1 - 3 (4) und 5 - 9 stufenweise für die Anlagengruppen 1 - 7 sowie besondere Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagenangegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben" der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Rückfragen sind bis 19.02.2021 zu stellen, um eine fristgerechte Beantwortung zu gewährleisten.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft schließt eine Bewerbung als Einzelbewerber aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlaggemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.