Technische Hygiene (Arbeitstitel) Referenznummer der Bekanntmachung: 8269/320
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Hygiene (Arbeitstitel)
Sicherstellung der Betreiberverantwortung durch regelmäßige Untersuchungen in den Bereichen Trinkwasser (Legionellen), Lufthygiene in RTL-Anlagen und Verdunstungskühlanlagen.
Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Sicherstellung der Betreiberverantwortung durch regelmäßige Untersuchungen in den Bereichen Trinkwasser (Legionellen), Lufthygiene in RTL-Anlagen und Verdunstungskühlanlagen.
1 Option (für den Auftraggeber) für den Zeitraum 01.11.2024 bis zum 31.10.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung
Angaben zu den Referenzen
Angaben zu den technischen Fachkräften
- Trinkwasseruntersuchungen in der Trinkwasserinstallation nach TrinkwV:
Vorlage der Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 und der Zulassung nach § 15 Abs. 4 TrinkwV.
- Lufthygiene in RLT-Anlagen nach VDI 6022:
Vorlage der Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025.
- Rückkühlwerke (Verdunstungskühlanlagen):
Vorlage der Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025.
- Trinkwasseruntersuchungen in der Trinkwasserinstallation nach TrinkwV:
Vorlage der Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 und der Zulassung nach § 15 Abs. 4 TrinkwV.
- Lufthygiene in RLT-Anlagen nach VDI 6022:
Vorlage der Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025.
- Rückkühlwerke (Verdunstungskühlanlagen):
Vorlage der Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025.
Abschnitt IV: Verfahren
Karlsruher Institut für Technologie
Campus Nord
Bau 141, Zimmer 503
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y03RES1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland