Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 30/21/76.7
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen
Ausgeschriebene Leistung
Lieferung von vier Lkw-Niederflurfahrgestellen, 3-Achser, Radstand 3.900 mm, zGG 26.000 kg, Fahrgestellbreite ca. 2.500 mm
siehe "Leistungsbeschreibung"
Ausgeschriebene Leistung
Lieferung von vier Abfallsammelaufbauten Pressplatte Hecklader, Behältervolumen ca. 22 m³, mit Automatikschüttung
siehe "Leistungsbeschreibung"
Ausgeschriebene Leistung
Lieferung von vier Lkw-Niederflurfahrgestellen, 3-Achser, Radstand 3.450 mm, zGG 26.000 kg, Fahrgestellbreite max. 2.500 mm
siehe "Leistungsbeschreibung"
Ausgeschriebene Leistung
Lieferung von vier Abfallsammelaufbauten Pressplatte Hecklader mit Automatikschüttung
siehe "Leistungsbeschreibung"
Ausgeschriebene Leistung
Lieferung eines Lkw-Fahrgestells, 3-Achser, Radstand 4.200 mm, zGG 26.000 kg
siehe "Leistungsbeschreibung"
Ausgeschriebene Leistung
Lieferung eines Abfallsammelaufbaus Pressplatte, Behältervolumen ca. 22 m³, mit Wiegeeinrichtung und Umleerlifter
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise:
— Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren (Formblatt 124 LD)
Auf Verlangen vorzulegende Nachweise:
— aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder vergleichbare Urkunde (max. 3 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Einreichung der Angebote)
— bei Einsatz von Nachunternehmern/Unterauftragnehmern sind auch für diese Unternehmen die genannten Eigenerklärungen und Nachweise vorzulegen
Alternativ zu den genannten Nachweisen kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis vorgelegt werden.
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise:
— Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren (Formblatt 124 LD)
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt (Formblatt 633 Angebotsschreiben)
Alternativ zu den genannten Nachweisen kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis vorgelegt werden.
Auf Verlangen vorzulegende Nachweise:
— mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Lieferleistungen, mit Angabe des Lieferzeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
— bei Einsatz von Nachunternehmern/Unterauftragnehmern sind auch für diese Unternehmen die genannten Eigenerklärungen und Nachweise vorzulegen
Alternativ zu den genannten Nachweisen kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis vorgelegt werden.
Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt "Erklärung zur Beschaffung von Waren, die unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erstellt wurden")
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltendgemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).