Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 131.41 - LF10 Wi
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heiligenberg
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88633
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heiligenberg.de/de/vorseite
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit Beladung
Die Gemeinde Heiligenberg beabsichtigt die Beschaffung einses Löschgruppenfahrzeuges LF10 nach DIN 14530-5 für die Freiwillige Feuerwehr Heiligenberg Abteilung Wintersulgen. Das LF10 wird in drei Fachlosen beschafft.
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Aufbau
Los 3: feuerwehrtechnische Beladung
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Heiligenberg
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Heiligenberg
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Heiligenberg
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5 und dem Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot ist eine Eignungserklärung beizulegen.
Dem Angebot ist eine Eignungserklärung beizulegen.
Dem Angebot ist eine Eignungserklärung beizulegen.
dem Angebot ist eine Referenzliste (genaue Anforderungen siehe Ausschreibungsunterlagen) beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Heiligenberg - Elektronische Vergabe über aumass.de
elektronischer Tresor - autorisierte Personen mit Verifizierungscode
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karslruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karslruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karslruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/