B31 OU Döggingen BIM-Pilotprojekt 2. Gauchachtalbrücke - Baubegleitende Öffentlichkeitsarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 4/39-BW8116583.1_OeA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt4/ref43/gauchachtalbruecke
Abschnitt II: Gegenstand
B31 OU Döggingen BIM-Pilotprojekt 2. Gauchachtalbrücke - Baubegleitende Öffentlichkeitsarbeit
Baubegleitende Öffentlichkeitsarbeit mit Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung
78199 Bräunlingen-Döggingen
Für die Gesamtmaßnahme "B 31 Ortsumfahrung Döggingen" mit dem Bau der "zweiten Gauchachtalbrücke" besteht bisher keine konzeptbasierte Öffentlichkeitsarbeit. Aufgrund der Größe, der Verkehrswichtigkeit sowie des Pilotcharakters (BIM) dieses Projekts sind die Bieter aufgefordert, Vorschläge für die baubegleitende Öffentlichkeitsarbeit zu unterbreiten. In die Angebote mit einbezogen werden sollen Vorschläge für ggf. notwendig werdende Beteiligungsformate.
Für die folgenden Leistungen wird um ein Angebot gebeten:
1. Erstellung eines Kommunikationskonzeptes und kontinuierliche Beratung
Das Gesamtprojekt "B 31 OU Döggingen" mit dem Bau der "zweiten Gauchachtalbrücke" ist ein überregional für Aufmerksamkeit sorgendes Bauvorhaben. Neben diversen Teilprojekten umfasst die Gesamtmaßnahme auch den Bau einer ca. 826 Meter langen Brücke über das Gauchachtal. Mit dem zu entwickelnden Konzept der Öffentlichkeitsarbeit soll das Ziel verfolgt werden, die Kommunen, deren Einwohnerschaft und alle Interessierten über die jeweiligen Schritte des Brückenbaus zu informieren. Außerdem soll berücksichtigt werden, dass sich die Baustelle in einem beliebten Wandergebiet befindet und darüber hinaus dauerhaft von der stark frequentierten B 31 einsehbar ist. Gleichfalls sollen weiterführende Informationen zum verwendeten Verfahren "BIM" bereitgestellt werden. Es handelt sich beim Bau der "zweiten Gauchachtalbrücke" um ein Pilotprojekt der Bundesrepublik Deutschland. Das verkehrliche Gesamtkonzept, welches im Rahmen der Maßnahme entwickelt wird, soll ebenfalls Teil der Öffentlichkeitsarbeit sein. Der Auftragnehmer lädt in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch ein Mal pro Monat, zu einer Projektbesprechung ein. Diese wird durch den Auftragnehmer vorbereitet und dokumentiert.
Neben eines ganzheitlichen Kommunikationskonzepts für die gesamte Bauphase, ist ebenfalls die kontinuierliche Beratung und Unterstützung für die gesamte Bauphase anzubieten.
2. Inhaltliche Konzeption und Zulieferung für behördeneigene Projekthomepage (barrierefrei)
Es soll die behördeneigene Projektseite entsprechend weiterentwickelt und inhaltlich konzipiert werden. Hierzu ist der Auftraggeber zu beraten. Die Projektseite soll sich in das zu entwickelnde Kommunikationskonzept einfügen. Jeglicher Content muss dem Grundsatz der Barrierefreiheit genügen. Der Auftragnehmer liefert während der gesamten Vertragslaufzeit kontinuierlich Inhalte (Text, Bild, Grafiken, Videos) und stellt diese zur Veröffentlichung bereit.
3. Konzeption, Beschaffung und Unterhaltung eines multimedialen "Infozentrums"
Um die Öffentlichkeit direkt an der Baustelle bestmöglich mit Informationen versorgen zu können, soll ein multimediales "Infozentrum" aufgebaut werden. Dazu soll gemeinsam mit dem Auftraggeber und ggf. den beauftragten Baufirmen ein Konzept erstellt werden. Der Auftragnehmer ist im Anschluss für Beschaffung und Unterhaltung des "Infozentrums" samt enthaltener Technik zuständig.
4. Bereitstellung und Betrieb von Baustellenwebcam
5. Erstellung von vertonten 3D Visualisierungen
6. Erstellung von Grafiken
7. Erstellung von Printprodukten
8. Baudokumentation
Für die Öffentlichkeitsarbeit werden regelmäßig aufgenommene professionelle Fotos und Videoaufnahmen benötigt. Neben dieser Notwendigkeit soll die gesamte Bauphase visuell dokumentiert werden. Hierzu zählt die regelmäßige Befliegung der Baumaßnahme mit einer Drohne.
9. Videoproduktion für unterschiedliche Plattformen
10. Weitere BIM-spezifische Leistungen
Es handelt sich hier um ein Pilotprojekt der Bundesrepublik Deutschland für "Building Information Modeling" im Straßenbau.
Über diese neue Methode soll eine Hintergrund-Dokumentation erstellt werden. Diesbezüglich ist eine Konzeption anzubieten.
Ebenfalls Angeboten werden soll ein Veranstaltungskonzept, das eine wissenschaftlich Begleitung der Bauphase widerspiegelt (z.B. jährliches Fachgespräch BIM). Im Rahmen des Spatenstichs soll eine Fachveranstaltung integriert werden. Dies ist in einem Veranstaltungskonzept miteinzubeziehen.
11. (Mediale/konzeptionelle) Begleitung, Beratung und Unterstützung von Öffentlichkeitsveranstaltungen
• Livestreaming
• Videodokumentation
• Fotodokumentation
• Dokumentation
• Optional: Catering
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Wichtung 5%
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Wichtung 30%
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Wichtung 30%
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Wichtung 5%
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. Berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Wichtung 30%
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen
gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend. Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche
durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB
EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz der letzten 3 Jahre von 750.000,00 €
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. Berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Zwei Projektmitarbeitende, die an einem vergleichbaren Projekt der (straßen-)baubegleitenden Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation beteiligt sind/waren
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Entwicklung eines baubegleitenden Kommunikationskonzeptes sowie kontinuierliche Beratung im Rahmen eines Bundesfernstraßen- oder vergleichbaren Infrastrukturprojektes inklusive Baustellendokumentation mittels Fotos, Video und Drohnenbefliegungen.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Eine Führungskraft mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in der Projektleitung von Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Öffentlichkeitsarbeit.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Mindestausstattung:
- Kamera und Videoequipment
• Systemkamera
• Tonaufnahmequipment (Lavaliermikrofon und Videomikrofon)
• Videoleuchten
• Gimbal
- Drohne
• Foto- und Videotauglichkeit
• Mind. 4K/30fps Videoaufnahme
• Ggf. Nachweis entsprechender Bescheinigungen (bspw. Drohnenführerschein)
- Software
• Videoschnitt
• Grafikdesign
• Bildbearbeitung
Die Referenzen zu § 46 (3) Nr. 2, Nr. 1 und Nr. 6 sind mit folgenden Angaben als Eigenerklärung /Referenzbeschreibung (formlos) einzureichen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY
4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindest-standards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.
Für jeden Mitarbeiter ist ein Lebenslauf mit Nachweis der Ausbildung, Berufserfahrung und Weiterbildung sowie Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit (Bewerber, ARGEPartner,
Unterauftragnehmer) beizufügen.
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen
im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2021 (AVB F-StB)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/