Lieferung eines 5-Achs-Bearbeitungszentrums
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrakn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines 5-Achs-Bearbeitungszentrums
Das 5-Achs-Bearbeitungszentrum wird benötigt, um für die Schülerinnen und Schüler der Hohentwiel-
Gewerbeschule Singen die Themengebiete 5-Achs-Bearbeitung abzubilden. Des Weiteren werden
im Unterricht Spritzgießformen für diverse Projekte (Formenbau) angefertigt. Für diese Fertigung
wird eine CNC-Maschine mit höchster Präzision benötigt.
Auf der Maschine soll die komplette Bandbreite an Werkstoffen bearbeitet werden, von hochlegierten
Werkzeugstählen bis zu Aluminiumlegierung.
Lieferung eines 5-Achs-Bearbeitungszentrums. Des Weiteren werden im Unterricht Spritzgießformen für diverse Projekte (Formenbau) angefertigt. Für diese Fertigung wird eine CNC-Maschine mit höchster Präzision benötigt.
Auf der Maschine soll die komplette Bandbreite an Werkstoffen bearbeitet werden, von hochlegierten
Werkzeugstählen bis zu Aluminiumlegierung.
Die Schulwerkstatt liegt im Untergeschoss. Der Zugang zur Werkstatt ist sehr eng. Für den
Eintransport ist nur eine Höhe von 2,49 m; Breite von 1,97 m und Länge von 3,6 m möglich. Größere
Maschinen müssen für den Eintransport entsprechend demontier- und am Aufstellungsort wieder zusammengebaut
werden können.
Die Schulwerkstatt liegt im Untergeschoss. Der Zugang zur Werkstatt ist sehr eng. Für den
Eintransport ist nur eine Höhe von 2,49 m; Breite von 1,97 m und Länge von 3,6 m möglich. Größere
Maschinen müssen für den Eintransport entsprechend demontier- und am Aufstellungsort wieder zusammengebaut
werden können.
Technische Anforderungen lt. Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Technische Anforderungen:
HEIDENHAIN TNC640 Steuerung (aktuellster Softwarestand)
Vertikalfräsmaschine (5-Achsen simultan; kein aufgesetzter 5- Achs-Tisch; keine Anstellachsen)
Auffahrschutz in der Z- Achse (mechanisch oder softwaretechnisch)
Direktantrieb in der Hauptspindel, Mindestdrehzahl 15.000 1/min
Massives Gussbett oder Mineralgussbett
Drehdurchführung im Maschinentisch
Absolute Wegmesssystem in allen Achsen
Werkzeugwechsel mit mind. 36 Werkzeugplätzen
Blasluft durch die Spindel
Späneschwemmpistole
A/C Kinematik
Vorbereitung Taster HEIDENHAIN
Allgemeine Leistungsanforderungen:
Das 5-Achs-Bewarbeitungszentrum muss zum Zeitpunkt der Angebots-Abgabe den gültigen
Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Zulassungsbestimmungen gem. Strahlenschutzverordnung,
BSI-Grundschutz, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Konstanz - Zenrale Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das 5-Achs-Bearbeitungszentrum wird benötigt, um für die Schülerinnen und Schüler der Hohentwiel-
Gewerbeschule Singen die Themengebiete 5-Achs-Bearbeitung abzubilden. Des Weiteren werden
im Unterricht Spritzgießformen für diverse Projekte (Formenbau) angefertigt. Für diese Fertigung
wird eine CNC-Maschine mit höchster Präzision benötigt.
Auf der Maschine soll die komplette Bandbreite an Werkstoffen bearbeitet werden, von hochlegierten
Werkzeugstählen bis zu Aluminiumlegierung.
Die Schulwerkstatt liegt im Untergeschoss. Der Zugang zur Werkstatt ist sehr eng. Für den
Eintransport ist nur eine Höhe von 2,49 m; Breite von 1,97 m und Länge von 3,6 m möglich. Größere
Maschinen müssen für den Eintransport entsprechend demontiert und am Aufstellungsort wieder zusammengebaut
werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.