civillent GmbH - Hochskalierbare Compute-, Storage- und Backup-Ressourcen auf Cloud-Basis Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1979
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://civillent.de/start
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
civillent GmbH - Hochskalierbare Compute-, Storage- und Backup-Ressourcen auf Cloud-Basis
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zum Bezug von hochverfügbaren, horizontal und vertikal hoch skalierbaren und elastischen Compute-, Storage- und Backup-Kapazitäten im Rahmen eines Cloud-Modells.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bezug von hochverfügbaren, horizontal und vertikal hoch skalierbaren und elastischen Compute-, Storage- und Backup-Kapazitäten mit allen notwendigen Basis-Shared-Services (AD, DNS, DHCP, IPAM,NTP), die auf Basis eines Cloud-Modells (gem. NIST-Definition ) vom Auftragnehmer bezogen werden können.
Dies soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, flexibel und ohne Technologierisiko oder Volumenrisiko auf die variablen Anforderungen seiner eigenen Kunden zu reagieren. Eine Auslagerung der Infrastruktur-Ressourcen, die der Auftraggeber in seinen eigenen Rechenzentren betreibt, ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Zu den Einzelheiten vgl. die Vorgaben der "Projektbeschreibung" und des "Kriterienkatalogs".
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen).
Für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, wird unter den Bewerbern anhand der gem. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung geforderten Mindestreferenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Umfeld skalierbarer und elastischer Cloud-Lösungen aus den letzten drei Jahren beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird die besondere Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen berücksichtigt. Die besondere Vergleichbarkeit wird insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte beurteilt:
- Bereitstellung von Infrastrukturleistungen (IaaS) und/oder "veredelten" Leistungen (PaaS oder SaaS)
- Hochverfügbarkeit, Pay-per-Use und Elastizität sowie Self-Service der erbrachten Cloud-Leistungen
- Wurde das Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht
- Umgang mit den Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz, insbesondere bei Erbringung für einen öffentlichen Auftraggeber
- Anzahl der Personentage und des Auftragsvolumens
Werden mehr als die gem. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung geforderten zwei Mindestreferenzen vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl jeweils die Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bewerber (bzw. eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Scientology-Schutzerklärung (L. Ron Hubbard ).
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
(2) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Umfeld skalierbarer und elastischer Cloud-Lösungen aus den letzten drei Jahren.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
- Anzahl der erbrachten Personentage
Bei der Beschreibung des Leistungsumfangs soll neben dem Auftragsvolumen und der Anzahl der Personentage jeweils insbesondere auf die folgenden Aspekte eingegangen werden:
- Bereitstellung von Infrastrukturleistungen (IaaS) und/oder "veredelten" Leistungen (PaaS oder SaaS)
- Hochverfügbarkeit, Pay-per-Use und Elastizität sowie Self-Service der erbrachten Cloud-Leistungen
- Wurde das Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht
- Umgang mit den Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz, insbesondere bei Erbringung für einen öffentlichen Auftraggeber
Die Einreichung von mehr als fünf Referenzen je Bewerber ist nicht erwünscht.
Bitte die Eigenerklärungen als Anlagen A1, A2 usw. zum Teilnahmeformular vorlegen.
Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen im Umfeld skalierbarer und elastischer Cloud-Lösungen mit jeweils mindestens 50 PT und jeweils mindestens EUR 100.000,00 Umsatz aus den letzten drei Jahren.
Die geforderten Mindestreferenzen müssen für jeden Teilnahmeantrag nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRBK9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.