ORTENAU KLINIKUM - BIM-Manager Referenznummer der Bekanntmachung: 7025.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenau-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
ORTENAU KLINIKUM - BIM-Manager
Realisierung zweier Ersatzneubauten nebst Peripheriegebäuden bei den Betriebsstellen Offenburg und Achern (Los 1)
Realisierung des Umbaus und der Sanierung der Betriebsstelle Lahr nebst Neubau von Peripheriegebäuden (Los 2)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreistag des Ortenaukreises hat im Juli 2018 mit der „Agenda 2030“ entschieden, dass das Ortenau Klinikum zukünftig seine stationären Leistungen an den vier Krankenhäusern in Offenburg, Achern, Lahr und Wolfach erbringen soll. Die hierfür erforderlichen Neu- und Umbaumaß-nahmen sollen bis spätestens 2030 erfolgen. Das verabschiedete Konzept sieht zudem vor, dass die derzeitigen weiteren stationären Betriebsstellen in Oberkirch, Kehl und Ettenheim zu diesem Zeitpunkt als stationäre Betriebsstellen aufgegeben und als Gesundheitszentren mit Portalfunktion sowie Notarzt/Notfallbetriebsstellen weitergeführt werden. Damit soll eine optimale Verzahnung von stationären Klinikangeboten, Notfallversorgung und ambulanter Versorgung im Ortenaukreis erreicht werden.
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen). Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen und auf Grundlage der Wertung bei den unter der technischen Leistungsfähigkeit geforderten Referenzprojekten der letzten 10 Jahre. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl / Gewichtung /erreichte Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien im gleichen Maße erfüllen,
entscheidet das Los.
Die Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in elektr. Form auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben über die Vergabeplattform der Deutschen EVergabe einzureichen. Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind: Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Benennung Gesellschaftsform. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB und soweit zutreffend, eine Erklärung, welche Selbstreinigungs-Maßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen wurden. (Abgabe sämtlicher Nachweise in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag). Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenes
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).