AfA21009 Winterdienstleistungen Radwegenetz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AfA21009 Winterdienstleistungen Radwegenetz
Winterdienstleistungen Radwegenetz
Karlsruhe
Während der jährlichen Winterdienstsaison wird die Durchführung von Winterdienstleistungen des Hauptradwegenetzes der Stadt Karlsruhe an einen Dritten in Auftrag gegeben.
Das Hauptradwegenetz, welches in Absprache mit dem Stadtplanungsamt und Radfahrverbänden festgelegt wurde, beläuft sich auf eine gesamte Raumstreckenlänge von ca. 230 km.
Sind Streuleistungen zu erbringen, müssen die vereisten Flächen sparsam mit dem zur Verfügung gestellten Streumaterial behandelt werden. Gefrorener Niederschlag ist mit entsprechenden Geräten abzustreuen.
Bei Schneeräumung sind die Flächen vom Schnee soweit möglich zu entfernen. Danach müssen die geräumten Flächen mit dem zur Verfügung gestellten Streumaterial abgestreut werden. Nach Erbringung der Streu- und Räumleistungen müssen die Flächen verkehrssicher benutzt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienstleistungen Radwegenetz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76229
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).