Baufeldfreimachung - Kabeltrassen- und begleitender Tiefbau Bensheimer Straße, Mannheim Referenznummer der Bekanntmachung: 297-21-EK7
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Baufeldfreimachung - Kabeltrassen- und begleitender Tiefbau Bensheimer Straße, Mannheim
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunktes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst werden. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Los 1: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu müssen alle Kabel, aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf einen neu zubauenden bahnrechts angeordneten Kabelkanal, verlegt werden.
Los 2: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschränke und Verteiler an anderer geeigneter Stelle neu errichtet werden.
Kabeltrassen- und begleitender Tiefbau (
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunktes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst wer-den. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu müssen alle Kabel, aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal in einen durch den AG neu zubauenden bahnrechts angeordneten Kabelkanal, verlegt werden.
Die Leistung des Auftragnehmers (AN) umfasst pauschal:
• Betonkabelkanäle
• Längs- und Stichverrohrungen
• Schächte und Gleisquerungen
• Anpassen von vorhanden Zaunanlagen
Baufeldfreimachung Bensheimer Str. Kabel
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunk-tes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst wer-den. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschranke und Verteiler an anderer ge-eigneter Stelle neu errichtet werden
Im Einzelnen sind dies Kabel der folgenden Gewerke der technischen Ausrüstung:
• Leit- und Sicherungstechnik Stellwerk (LST)
• Bahnübergangsanlage (BÜ)
• Telekommunikationsanlagen Lichtwellenleiter (LWL)
Die Leistung des Auftragnehmers (AN) umfasst pauschal:
• Kabellieferung
• Kabelverlegung
• Kabelmontage
• Kabelrückbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das
Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Eintragung in das Berufsregister,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die
folgenden Nachweise anzufordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
Bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das
Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die
folgenden Nachweise anzufordern:
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen
Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen.
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das
Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Dieses beinhaltet:
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben zu Arbeitskräften.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die
folgenden Nachweise anzufordern:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben.
Des weiteren sind mit dem Angebot für
Los 1: mind. 3 Referenzen über Kabeltrassentiefbauarbeiten vergleichbarer Größenordnung
Los 2: Nachweis über LST-Monteur Klasse A einzureichen.
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d
genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und
5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch
Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 24.9.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.