Vergabe Vergärungs-Gewerk Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_BVL_Vergärungs-Gewerk
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bvl-leo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Vergärungs-Gewerk
Vergabe der Vergärungstechnik einschließlich Weiterverarbeitung der Gärungsprodukte im Rahmen des Wiederaufbaus und der Erweiterung der Vergärungsanlage in Leonberg
Der Landkreis Böblingen betreibt seit vielen Jahren die Vergärungsanlage in Leonberg. Die Gärreste werden dabei der Nachrotte in der Kompostwerk Kirchheim u.T. GmbH, einer gemeinsamen Gesellschaft der Landkreise Böblingen und Esslingen, zugeführt.
Im Juni 2019 wurde die bestehende Kooperation der Landkreise Böblingen und Esslingen bei der gemeinsamen Verwertung von Bioabfall erweitert und die Bioabfallverwertung GmbH Leonberg (BVL) gegründet. Die Vergärungsanlage in Leonberg wurde in diese GmbH eingebracht. Die Vergärungsanlage hätte um eine zweite Vergärungslinie erweitert werden sollen, damit in der Vergärungsanlage in Leonberg auch die Bioabfälle des Landkreises Esslingen energetisch genutzt werden können.
In der Nacht auf den 11. September 2019 zerstörte ein Brand fast die gesamte bestehende Vergärungsanlage in Leonberg. Die Landkreise Böblingen und Esslingen haben sich jedoch rasch darauf verständigt, die Vergärungsanlage wieder aufzubauen und zu erweitern. Die Bioabfallvergärungsanlage soll möglichst zeitnah wieder in Betrieb gehen und die gesamte (Vor-)Behandlungskapazität entsprechend des angestrebten Ausbauzustands mit einer Kapazität von insgesamt rund 72.000 Mg p.a., davon 67.000 Mg p.a. Fermenterkapazität, umfassen.
Nachfolgend werden die im Rahmen des Vergärungs-Gewerks vergebenen Leistungen stichpunkartig dargestellt. Bei den zu behandelnden Bioabfällen handelt es sich um Bioabfälle aus den kommunalen Sammlungen der Landkreise Böblingen und Esslingen (Bioabfälle aus der Biotonne, Grünabfälle aus getrennter Erfassung).
Die nachfolgenden Leistungen sind im Rahmen des Vergabeverfahrens zu vergeben:
- Verfahrenstechnische Konzeption der verfahrenstechnischen Teilschritte Übernahme der vorbehandelten Bioabfälle, Fermentation, Biogaserzeugung/-speicherung, Entwässerung der Gärreste sowie weitere Stabilisierung / Konditionierung der festen Gärreste einschließlich der erforderlichen Mess-, Steuer- und Regeltechnik innerhalb der unter Ziff. 2.3 des Bewerbermemorandums genannten verfahrenstechnischen Schnittstellen; dabei hat der Auftragnehmer die Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung / des Leistungsprogramms sowie technische Mindestbedingungen für die Übergabe der entstehenden Produkte Rohbiogas, flüssige Gärreste und feste Gärreste sicherzustellen;
- Zuarbeit und Unterstützung des Generalplaners, der AWIPLAN-PPD GmbH, bei der Anpassung der Anlagengenehmigung, soweit sich aus der verfahrenstechnischen Konzeption des Auftragnehmers Auswirkungen auf die erteilte Genehmigung ergeben (z.B. in Form von Verfahrensbeschreibungen, Planunterlagen, Schemata etc.);
- Fertigung, Lieferung / Bau / Montage und Integration der Verfahrenstechnik einschließlich der erforderlichen Mess-, Steuer- und Regeltechnik entsprechend der verfahrenstechnischen Konzeption des Auftragnehmers innerhalb der unter Ziff. 2.3 des Bewerbermemorandums genannten verfahrenstechnischen Schnittstellen;
- Inbetriebnahme (Kalt- und Warminbetriebnahme) der von der verfahrenstechnischen Konzeption des Auftragnehmers umfassten verfahrenstechnischen Teilschritte und Begleitung des mindestens 3-monatigen Probebetriebs in Verantwortung des Auftragnehmers bis zur Abnahme durch die Genehmigungsbehörde; dies schließt die Unterstützung und Zuarbeit des nach § 29a BImSchG bestellten Sachverständigen bei dessen Abnahme- und Prüftätigkeiten mit ein;
- Entwicklung eines wirtschaftlichen Betriebskonzepts (einschließlich eines Schulungs-/Einarbeitungskonzepts für die Mitarbeitenden des Auftraggebers sowie eines Instandhaltungskonzepts) für die auftragsgegenständlichen verfahrenstechnischen Teilschritte und Zusicherung wesentlicher Betriebsparameter wie Rohbiogasertrag, Personalbedarf, erforderliche (mobile) Maschinen und Geräte (z.B. Radlader, Kompaktlader, Gabelstapler, etc.), Verbräuche (Wärme, elektrische Energie, Trink-/Brauchwasser), Abwasser, Betriebsmittel (u.a. Flockungs-/Fällmittel), (externe) Instandhaltungskosten einschließlich Verschleiß-/Ersatzteile;
- Schulung / Einarbeitung der Mitarbeitenden des Auftraggebers und Begleitung des Regelbetriebs während des ersten Regelbetriebsjahres mit Vor-Ort-Terminen alle 14 Tage sowie einer ergänzenden Fernbetreuung (per Telefon, per Videokonferenz sowie per E-Mail);
- Übernahme sämtlicher (externer) Instandhaltungsmaßnahmen und Begleitung der Mitarbeitenden des Auftraggebers bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen in Eigenregie entsprechend des erarbeiteten Instandhaltungskonzepts des Auftragnehmers für einen Zeitraum von vier Jahren nach Beginn des Regelbetriebs;
- Sicherstellung der Versorgung mit Verschleiß- und Ersatzteilen für die auftragsgegenständliche Verfahrenstechnik für den gesamten Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungszeit unter Zusicherung von maximalen Lieferfristen; für den Zeitraum von vier Jahren nach Beginn des Regelbetriebs sind die Preise für die Verschleiß- und Ersatzteile verbindlich anzubieten.
Neben der reinen Liefer-/Bau und Integrationsleistung umfasst die auftragsgegenständliche Leistung insoweit in erheblichem Umfang auch konzeptionelle Elemente sowie weitere Dienstleistungen, wobei die Bauleistungen den Schwerpunkt bilden und hinsichtlich der Auftragssumme überwiegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 und Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer müssen mit dem Teilnahmeantrag noch nicht benannt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die Leistung in eigener Verantwortung auszuführen. Der Auftragnehmer darf aber die Ausführung der Leistung oder Teile davon an andere übertragen. Entsprechende Unterauftragnehmer und die durch diese zur Ausführung vorgesehenen Teilleistungen sind aber mit der Abgabe des Erstangebots zu benennen. Wegen der besonderen Bedeutung der Vergärungstechnik für den Gesamterfolg des Projekts ist jedoch vorgegeben, dass die Lieferung der Vergärungs-Technologie direkt vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft zu erbringen ist, also in Anwendung von § 6d EU Abs. 4 VOB/A nicht durch einen Unterauftragnehmer erbracht werden darf.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung.
- Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung für die Jahre 2018, 2019, 2020.
- Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2018, 2019, 2020, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
- Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen,
- Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft (Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft) übernommen wird.
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente):
1) Eigenerklärung zum Vorliegen folgender Referenzen:
- Nachweis von mindestens zwei Referenzen in den zurückliegenden fünf Jahren (Beginn des Regelbetriebs nicht vor dem 01.07.2016) über den Bau eines Fermenters zur Vergärung von häuslichen Bioabfällen mit einer Kapazität von mindestens 20.000 Mg p.a.; der jeweilige Referenz-Fermenter muss als thermophiles Feststoffvergärungsverfahren (Trockenfermentation) mit kontinuierlicher Beschickung des Fermenters seit mindestens 12 Monaten im Regelbetrieb arbeiten, mit Benennung folgender Angaben:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber,
- Standort der Behandlungsanlage, in die der Referenzfermenter integriert ist,
- Kapazität des Referenzfermenters,
- Datum der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Gesamtanlage,
- Datum des Beginns des Probebetriebs,
- Datum des Beginns des Regelbetriebs,
- Darstellung des Leistungsumfangs des Bewerbers für die Gesamtanlage, in die der Referenzfermenter integriert ist,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild,
- Angaben zur Durchsatzmenge und zum Biogasertrag sowie zum Methangehalt des erzeugten Biogases für ein Betriebsjahr, das nach dem 01.07.2016 begann,
- Angabe weiterer Auslegungsgrößen / Betriebsparameter für den Referenzfermenter:
- Bioabfalleintrag in h/d und d/Woche
- Bioabfalleintrag in Mg/h, Mg/d und Mg/Woche jeweils angegeben für die Nenn- und für die Spitzenleistung,
- Angaben zu wesentlichen Störungen und/oder Beeinträchtigungen des Regelbetriebs innerhalb der von der Referenz umfassten Verfahrenstechnik seit Beginn des Regelbetriebs.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine Referenzbestätigung durch den jeweiligen Auftraggeber sowie weitere Dokumente im Zusammenhang mit der Bestätigung des Beginns und der Dauer des Regelbetriebs vorzulegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Möglichkeit, die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VOB/A i.V.m. § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A anhand von Auswahlkriterien zu begrenzen, wird abgesehen. Die Vergabestelle wird daher alle Bewerber, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben und geeignet sind, zur Abgabe eines Erstangebotes auffordern.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bewerber für die Auftragsausführung.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJRBQR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland