Cluster II Errichtung eines NGA-Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement und Hausanschlüsse-ZVBB Referenznummer der Bekanntmachung: 288/21-AZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cluster II Errichtung eines NGA-Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement und Hausanschlüsse-ZVBB
Cluster II - Errichtung eines NGA-Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen durch den Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZVBB) in Bermatingen, Markdorf und Oberteuringen
Los 1: Gemeinde Bermatingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Bodensee (ZVBB) hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung eines neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur "betriebsfertigen" und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun die entsprechenden Leistungen zur Errichtung des FTTB-Netzes im Cluster 2 für Städte und Gemeinden Bermatingen, Markdorf und Oberteuringen vergeben werden.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) hat eine Länge von insgesamt ca. 107,3 km. Über dieses passive NGA-Netz (FTTB) werden dann mittels FTTB-Technologie ca. 649 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) in weißen NGA-Flecken erschlossen.
Derzeit laufen Klärungen mit den vom BMVi beliehenen Projektträgern, inwieweit sich an den zu bauenden Trassen liegende Gebäude, welche gemäß neuer Eingriffsschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls mit in den geplanten Ausbau integriert werden können. Nach derzeitigem Stand wären dies dann ca. 355 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP), welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie erschlossen werden. Diese werden dann ebenfalls Ausschreibungsgegentand, sofern die Förderfähigkeit bestätigt wird. Klarstellungen hier erfolgen im weiteren Verfahren.
Planungsleistungen:
Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung
- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (inklusive Kampfmitteluntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen)
- Ausführungsplanung
- Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen
- Leitungsträgerabstimmungen
- Bauleitung und Bauüberwachung
- Dokumentation
Bauleistungen:
Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenze
der anzuschließenden Grundstücke
- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen
- Verlegung von Rohrsystemen
- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten
(z.B. Schächte, Unterverteilungen etc.)
- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte
(z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)
- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse
inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich des Backbones
- Einbringen von LWL-Kabeln vom Backbone zu den PoP-Standorten
- Einbringen von LWL-Kabeln vom PoP-Standort zu den Unterverteilungen
- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten,
Spleißarbeiten etc.)
- Messung und Dokumentation
Alles Weitere ist in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu entnehmen auf die vollumfänglich verwiesen wird. Weitere Präzsierungen erfolgen in der nächsten Verfahrensstufe.
Los 2: Stadt Markdorf
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Bodensee (ZVBB) hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung eines neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur "betriebsfertigen" und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun die entsprechenden Leistungen zur Errichtung des FTTB-Netzes im Cluster 2 für Städte und Gemeinden Bermatingen, Markdorf und Oberteuringen vergeben werden.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) hat eine Länge von insgesamt ca. 107,3 km. Über dieses passive NGA-Netz (FTTB) werden dann mittels FTTB-Technologie ca. 649 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) in weißen NGA-Flecken erschlossen.
Derzeit laufen Klärungen mit den vom BMVi beliehenen Projektträgern, inwieweit sich an den zu bauenden Trassen liegende Gebäude, welche gemäß neuer Eingriffsschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls mit in den geplanten Ausbau integriert werden können. Nach derzeitigem Stand wären dies dann ca. 355 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP), welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie erschlossen werden. Diese werden dann ebenfalls Ausschreibungsgegentand, sofern die Förderfähigkeit bestätigt wird. Klarstellungen hier erfolgen im weiteren Verfahren.
Planungsleistungen:
Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung
- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (inklusive Kampfmitteluntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen)
- Ausführungsplanung
- Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen
- Leitungsträgerabstimmungen
- Bauleitung und Bauüberwachung
- Dokumentation
Bauleistungen:
Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenze
der anzuschließenden Grundstücke
- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen
- Verlegung von Rohrsystemen
- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten
(z.B. Schächte, Unterverteilungen etc.)
- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte
(z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)
- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse
inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich des Backbones
- Einbringen von LWL-Kabeln vom Backbone zu den PoP-Standorten
- Einbringen von LWL-Kabeln vom PoP-Standort zu den Unterverteilungen
- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten,
Spleißarbeiten etc.)
- Messung und Dokumentation
Alles Weitere ist in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu entnehmen auf die vollumfänglich verwiesen wird. Weitere Präzsierungen erfolgen in der nächsten Verfahrensstufe.
Los 3: Gemeinde Oberteuringen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Bodensee (ZVBB) hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung eines neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur "betriebsfertigen" und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun die entsprechenden Leistungen zur Errichtung des FTTB-Netzes im Cluster 2 für Städte und Gemeinden Bermatingen, Markdorf und Oberteuringen vergeben werden.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) hat eine Länge von insgesamt ca. 107,3 km. Über dieses passive NGA-Netz (FTTB) werden dann mittels FTTB-Technologie ca. 649 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) in weißen NGA-Flecken erschlossen.
Derzeit laufen Klärungen mit den vom BMVi beliehenen Projektträgern, inwieweit sich an den zu bauenden Trassen liegende Gebäude, welche gemäß neuer Eingriffsschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls mit in den geplanten Ausbau integriert werden können. Nach derzeitigem Stand wären dies dann ca. 355 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP), welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie erschlossen werden. Diese werden dann ebenfalls Ausschreibungsgegentand, sofern die Förderfähigkeit bestätigt wird. Klarstellungen hier erfolgen im weiteren Verfahren.
Planungsleistungen:
Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung
- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (inklusive Kampfmitteluntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen)
- Ausführungsplanung
- Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen
- Leitungsträgerabstimmungen
- Bauleitung und Bauüberwachung
- Dokumentation
Bauleistungen:
Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenze
der anzuschließenden Grundstücke
- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen
- Verlegung von Rohrsystemen
- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten
(z.B. Schächte, Unterverteilungen etc.)
- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte
(z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)
- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse
inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich des Backbones
- Einbringen von LWL-Kabeln vom Backbone zu den PoP-Standorten
- Einbringen von LWL-Kabeln vom PoP-Standort zu den Unterverteilungen
- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten,
Spleißarbeiten etc.)
- Messung und Dokumentation
Alles Weitere ist in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu entnehmen auf die vollumfänglich verwiesen wird. Weitere Präzsierungen erfolgen in der nächsten Verfahrensstufe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Aus-schlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
-Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung zum Firmenprofil mit Unternehmensdarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeiten gemäß Formblatt Firmenprofil.
Nach Maßgabe des § 6b Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für
▪ Los 1 Bermatingen in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
▪ Los 2 Markdorf in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
▪ Los 3 Oberteuringen in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2 – fache der genannten Deckungs-summen pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mit-glieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt Umsatz.
Der Mindestumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug auf Bau-leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleich-bar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angege-benen Betrag erreicht haben:
Los 1 Bermatingen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Los 2 Marktdorf mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Los 3 Oberteuringen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eig-nungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter ver-wenden.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen:
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistungen bzw. Ge-neralübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben. Hinweis zur Eignungsleihe bei Referenzen (bitte unbedingte beachten!): Für den Fall, dass Bewerber z.B. nicht über eigene Referenzen im Bereich Planungsleistung verfügen und keine Bietergemeinschaft mit einem Planungsbüro bilden sondern ein Planungsbüro als Unterauftragnehmer benannt wird, können sich diese Bewerber mittels der sogenannten Eignungsleihe der Referenzen von Planungsbüros bedienen, mit denen Sie sich zusammen bewerben möchten. Allerdings setzt die Eignungsleihe voraus, dass eine entsprechende Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer für die betreffenden Planungsbüros als Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Dasselbe gilt für den „umgekehrten“ Fall, sich Planungsbüros entsprechender Bauunternehmen bedienen.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.