Lieferung von 156 mobilen Raumluftreinigungsgeräten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.ETTLINGEN.DE
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ettlingen.de/startseite/Die+Stadt/Vergabebekanntmachungen+_+Beschafferprofil.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 156 mobilen Raumluftreinigungsgeräten
Beschaffung von 156 mobilen Raumluftreinigern auf der Basis von Schwebstofffiltern (Klasse H13 oder H14 nach DIN EN 1822 1:2019, sog. HEPA-Filter) zur Reduktion der Konzentration von Viren oder virenbelasteten Aerosolen in der Raumluft.
76275 Ettlingen und Ortsteile
Beschaffung von 156 mobilen Raumluftreinigern auf der Basis von Schwebstofffiltern (Klasse H13 oder H14 nach DIN EN 1822 1:2019, sog. HEPA-Filter) zur Reduktion der Konzentration von Viren oder virenbelasteten Aerosolen in der Raumluft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über Eintragung in das Berufsregister (vgl. d, Komm EU (L) EigE )
- Eklärung über das Bestehen eines Insolvenzverfahrens o. eines vergleichbaren gesetzlich geregelten
Verfahrens ( vgl. e, Komm EU (L) EigE) - Erklärung über Liquidation (vgl. f, Komm EU (L) EigE)
- Erklärung über die Zuverlässigkeit als Bewerber (vgl. g, Komm EU (L) EigE)
- Erklärung über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (vgl. i, Komm EU (L) EigE)
- Erklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. a, Komm EU (L) EigE)
- Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben (vgl. h, Komm EU (L) EigE)
- Angabe von mind. drei vergleichbaren Referenzen in den vergangenen drei Geschäftsjahren (vgl. b, Komm
EU (L) EigE) - Dem Angebot sind Datenblätter u. /o. Broschüren zu den angebotenen Geräten beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ettlingen Zentrale Vergabestelle Marktplatz 2 76275 Ettlingen
Die Angebotsöffnung erfolgt gem. § 55 Abs. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kostenlose Einsicht bzw. Anforderung der digitalen Vergabeunterlagen über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport ELViS unter www.subreport.de/E17111873.
Für die vollständige Nutzung von Subreport ELViS ist eine einmalige kostenlose Registrierung unter http:// vvvvw.subreport.de erforderlich. Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden. Gern. § 9 Abs. 3 VgV ist ebenfalls der anonyme Zugriff über Subreport ELViS auf die Vergabeunterlagen möglich. Bewerber, die sich die Vergabeunterlagen anonym herunterladen nehmen nicht an der Bieterkommunikation teil und werden auch nicht automatisch über eventuelle Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter [gelöscht] , oder telefonisch unter [gelöscht]. Nachrichten zu Änderungen und Bieteranfragen werden unter www.subreport.de/E17111873 zur Verfügung gestellt.
Über die Ablehnung des Angebotes wird gern. § 134 GWB auch ohne Antrag schriftlich informiert. Die Bestimmungen des § 62 VgV bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de