ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 146-45: Resultierend aus Änderungen in der technischen Planung und Ergebnissen aus den zusätzlichen hydraulischen Untersuchungen
im Jahr 2020 von Fichtner Water & Transportation (NA 146-36 zum Planungsvertrag B0171400) sind eine Überprüfung und ggf.
Anpassungen der hydraulischen Berechnungen im PfA 8.1 notwendig. Diese Anpassungen in den hydraulischen Berechnungen
betreffen insbesondere vorhandene Bahndurchlässe, das Trogbauwerk Fernlache BW-Nr. 65 und die EÜ Schobbach BW-Nr. 62.
Die Anpassung ist notwendig, damit die Gesamtleistung einer in sich genehmigungsfährigen Planfeststellungsunterlage erbracht werden kann. Die Erkenntnisse aus den hydraulischen Berechnungen sind zentral zu der Planung im PfA 8.1 und tragenzu einer sicheren und robuster Neubaustrecke zwischen Riegel und March bei. Der AN verfügt über das wesentliche Know-How und spezifisches Projektwissen, welches hier zur Abwägung, auf welche Daten im welchem Umfang zurückgegriffen werden muss, unabdingbar ist. Der AN besitzt darüber hinaus die notwendige Infrastruktur (Software, Fachexperten, Projektkenntnis) zur Leistungserbringung. Durch seine bisher erbrachten Leistungen entstehen in diesem Zusammenhang Synergieeffekte.Ein Wechsel des AN (Ausschreibung der Leistung EU-weit und Einarbeitung eines neuen AN) würde einen Verzug der Fertigstellung der Planung der betroffenen Bauwerke und infolgedessen des Planfeststellungsverfahrens von mindestens 6Monaten verursachen.