Nuix Elasticsearch AddOn Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-11V-99-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nuix Elasticsearch AddOn
80 Stück Module Elasticsearch Nuix AddOn inkl. SW-Wartung
Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart
80 Stück Module Elasticsearch Nuix AddOn inkl. SW-Wartung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aus folgenden Gründen wurde ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 Abs. 4 Nr. 2b VgV durchgeführt:
Bei der Software-Anwendung Nuix-Investigator-Lab handelt es sich um ein Gesamtsystem aus einzelnen Modulen und Erweiterungen, welche alle miteinander interagieren. Mit dieser Beschaffung soll der Funktionsumfang erweitert werden.
Die Wartung des Gesamtsystems wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens beauftragt. Der Wartungsvertrag hat noch eine Restlaufzeit bis zum 23.05.2023. Mit dieser Beschaffung wird gleichzeitig die Wartung der zu beschaffenden Komponente mitbeauftragt. Herstellerseitig ist mit dem Kauf der Lizenzen auch die initiale SW-Wartung eingeschlossen, da diese sonst nicht lauffähig sind. Mehrere Wartungsverträge von verschiedenen Support-Partnern für das Gesamtsystem bzw. für einzelne Komponenten des Gesamtsystems sind ungeeignet, da der Support aufgrund der engen und gegenseitigen Abhängigkeiten im Bedarfsfall für die gesamte Umgebung greifen muss und nicht auf einzelne Lizenzen/einzelne Komponenten beschränkt sein kann. Insoweit ist für die Beschaffung der SW-Wartung für das SW-Upgrade um die Module Elasticsearch Nuix AddOn auf jeden Fall ein Alleinstellungsmerkmal für den derzeitigen Vertragspartner für den Wartungsvertrag gegeben.
Zur Deckung des Bedarfs war aus den o.g. Gründen gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV eine Beschaffung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nuix Elasticsearch AddOn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipheim
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89340
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYDGW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html