Digitalisierung von Bauakten Referenznummer der Bekanntmachung: 023-2021-125
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuebingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung von Bauakten
Scan/Digitalisierung von ca. 700 lfm Bauakten
Universitätsstadt Tübingen Brunnenstraße 3 72074 Tübingen
Scan/Digitalisierung von ca. 700 lfm Bauakten
Es wird vorbehalten weitere Aktenbestände der Stadtverwaltung Tübingen zu diesen Bedinungen digitalisieren zu lassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
-Für Vermögens- und Sachschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
-Für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis"
2. Nachweis einer Versicherung gegen Brand und Einbruchdiebstahl
3. Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) zur Bewertung des Bonitätsindex oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr)
4. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre. Sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre
5. Darstellung der Umsatzentwicklung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren
6. Nachweis (durch Eigenerklärung) dass mind. 10 Mitarbeitende in Festanstellung beim Unternehmen arbeiten
1. Angaben von drei Referenzen von Projekten aus dem Bereich "Digitalisierung von papiergebundenen Unterlagen" und mit vergleichbarem Auftragsvolumen innerhalb der vergangenen drei Jahre wurden gemacht.
2. Liegen 3 Referenzprojekte vor, die alle folgende Kritierien erfüllen?
a) Volumen mind. 500 lfm. Aktenmeter
b) Digitalisierung von papierbasierten Unterlagen mit Plänen
c) innerhalb der letzten 3 Jahre
Mit foglenden Angaben:
- Ansprechparter (mit Name/Telefonnummer)
- Projektbeginn/-ende
- Einsatz eines Projektleiters?
- Wurden bei Abholung und Rücktrasnport Vollständigkeitskontrollen durchgeführt?
- Projektleiter/Ansprechbartner beherrscht deutsche Sprache Auf C1-Level?
3. Eigenerklärung, dass das Unternehmen über ein zertifiziertes und rechtssicheren Scanvorgangverfahren nach BSI TR-03138 (RESISCAN) oder vergleichbarem rechtssicheren ersetzenden Scanverfahren verfügt.
Einzureichende Unterlagen:
- Verpflichtungserklärung LTMG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Technisches Rathaus, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen
- keine -
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- keine sonstigen Informationen für die Bieter/Bewerber -
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YY5D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).