Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS (AGr 1-3) für den Neubau des Studierendenwohnheims auf dem Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS (AGr 1-3) für den Neubau des Studierendenwohnheims auf dem Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn
Das Studierendenwerk Heidelberg beabsichtigt, auf dem naturwissenschaftlichen Campus der Hochschule Heilbronn in Künzelsau, Daimlerstraße, in unmittelbarer Nachbarschaft der Hochschule und der bereits bestehenden Mensa, ein neues Studierendenwohnheim mit ca. 80 Plätzen zu errichten. Hierfür werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3 (1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen) gem. § 53 HOAI benötigt. Für das neue Gebäude sind die Aspekte der Wirtschaftlichkeit, der Funktionalität und der Nachhaltigkeit von besonderer Bedeutung.
Eine detailliertere Projektbeschreibung ist den Anlagen „Aufgabenstellung Architekt — Raumprogramm“ zu entnehmen. Diese bezieht sich auf das laufende Verfahren der europaweiten Ausschreibung "Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau des Studierendenwohnheims auf dem Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn" und dient daher im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung "Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS (AGr 1-3)" lediglich als zusätzliche Information über das geplante Vorhaben.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Baubeginn soll 11/2022 sein, der Wohnheimneubau soll rechtzeitig zum Wintersemester 2024/2025 bezugsfertig sein.
Naturwissenschaftlicher Campus der Hochschule Heilbronn in Künzelsau,
Daimlerstraße,
(siehe Anhang 2 „Lageplan“)
Benötigt werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS für die Anlagengruppe 1-3 gemäß § 53 HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheims auf dem Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9 Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Der Auftraggeber behält sich vor im Bedarfsfall die Anlagengruppen 7 und 8 optional zu beauftragen. Für die genannte Maßnahme sind Informationen und Unterlagen (z. B. Aufgabenstellung Architekt — Raumprogramm, Lageplan mit 3 Höhenkoten in Nord-Süd -Achse (Anlage 2), Luftbild (Anlage 3), Angaben zu Überflutungsflächen (Anlage 4), Standards zum studentischen Wohnungsbau (Anlage 5)) vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden die folgenden Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Tragwerksplanung für den Neubau des Studierendenwohnheims auf dem Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn,
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ELT (AGr 4 und 5) für den Neubau des Studierendenwohnheims auf dem Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag "Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 HLS" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von rund 6,4 Mio. EUR ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die KG 300 + 400 entfallen davon rund 4,5 Mio. EUR netto. Das genannte Budget ist einzuhalten.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, bei Bietergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern.
Bei Bietergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbietern ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung über das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bietergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1. Allgemeine Angaben zum Bieter gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bieter oder von Mitgliedern einer BG, für den hier aufgeführten Auftrag, zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
2. Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen.
4. Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV: namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 01.01.2021, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter sind ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, Diplom- oder Masterurkunde) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen. Der Projektleiter muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Technischen Ausrüstung, der Stellvertreter muss mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Technischen Ausrüstung nachweisen können.
5. Angaben über eine beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags (Beschreibung des betreffenden Aufgabenteils und Benennung des Leistungserbringers).
6. Eigenerklärung der Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung die Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4)) zu erbringen.
7. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das 2-Fache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
Es handelt sich um ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb. Mit dem Honorarangebot sind außerdem zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit folgende Referenzen vom Bieter/der BG vorzulegen:
Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten und Nachweise sind in die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, Referenzblätter, o. ä) ist nicht gefordert und wird nicht gewertet.
Zuschlagskriterium 1 – Referenzen:
Die vom Bieter geplanten und ausgeführten Referenzprojekte sollen hinsichtlich Größe und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gibt es folgende Mindestanforderungen an die Referenzen:
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,
— Mindestinvestitionssumme (KG 300 + 400) von 4,0 Mio. EUR (netto),
— Beginn der Bearbeitung der Lph 2-4 oder der Lph 5-8 gem. § 55 HOAI Januar 2015, d. h. die Lph 2-4 oder die Lph 5-8 dürfen frühestens im Januar 2015 begonnen worden sein.
Es werden folgende spezielle Mindestreferenzen gefordert, d.h. mind. je 1 wertbare Referenz zu den Kriterien (1-A), (1-B) und (1-C) ist zu benennen:
Kriterium (1-A): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für den Neubau eines Wohn-/Verwaltungs- oder Bürogebäudes, bei denen die Anlagengruppen 1-3 bearbeitet worden sind. Es müssen nicht zwingend alle geforderten Anlagengruppen über eine Referenz nachgewiesen werden, d. h. nicht alle geforderten Anlagengruppen müssen in einem Referenzprojekt bearbeitet worden sein. Die geforderten Anlagengruppen 1-3 können auch über verschiedene Referenzen nachgewiesen werden.
Kriterium (1-B): Nachweis (Referenzen) des Bewerbers zu Erfahrungen mit Projekten für öffentliche Auftraggeber (i.S.d. § 99GWB). Die bearbeiteten Anlagengruppen sind in den Formblättern anzugeben.
Kriterium (1-C): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für Neubauten, die nach Kriterien des nachhaltigen und ökologischen Bauens geplant und errichtet wurden. Wertbar sind solche Referenzen, bei denen die Bereiche Energieerzeugung und/oder Anlagentechnik unter ökologischen Aspekten relevant waren. Dies ist nachvollziehbar (max. eine halbe DIN A4 Seite) darzulegen, indem die Maßnahmen benannt werden. (Erläuterung: nicht wertbar sind Referenzen, bei denen dem Aspekt der Nachhaltigkeit lediglich durch eine einzige Maßnahme z. B. dem Einbau einer thermischen Solaranlage Rechnung getragen wurde). Die bearbeiteten Anlagengruppen sind zu benennen.
Zu jeder der oben genannten Referenzen (1-A), (1-B) und (1-C) ist mindestens eine Referenz, die die o.g. Rahmenbedingungen erfüllt, zu benennen. Eine Obergrenze für die einzureichenden Referenzen wird nicht festgelegt. Die vorgelegten Referenzen werden im Rahmen der Zuschlagskriterien gewertet, siehe hierzu das ergänzende Dokument „Konkretisierung der Zuschlagskriterien“, das auf subreport zur Verfügung steht. Die Punktevergabe ist dem Dokument „Konkretisierung der Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.
Zuschlagskriterium 2 – Projektteam/Personelle Besetzung:
Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen/Projektleiter und seinen stellvertretenden Projektleiter/Stellvertreter sind mit der Bewerbung Nachweise der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, Diplom- oder Masterurkunde) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen. Der Projektleiter muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Technischen Ausrüstung als Projektleiter (Kriterium (2-A)), der Stellvertreter muss mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Technischen Ausrüstung (Kriterium (2-B)) nachweisen können (vgl. III.1.1) Nr. 4 der EU-Bekanntmachung).
Zuschlagskriterium 3 – Honorar/Preis:
Gefordert ist die Vorlage eines Honorarangebotes in Form des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Honorarformblattes. Nicht ausgefüllte und unterschriebene Angebote führen zum Ausschluss. Das Honorarformblatt steht auf subreport zur Verfügung.
Die Punktevergabe und Gewichtung sind dem Dokument „Konkretisierung der Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.
Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft) bzw. ein Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung (z. B. Diplom-/ Master-/ Bachelor-Urkunde);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4. Der unter II.1.5) genannte Wert von [Betrag gelöscht] EUR ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 + 400 entfallen dabei rund [Betrag gelöscht] EUR netto. Das genannte Budget ist einzuhalten.
5) Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.