Ideen- und Realisierungswettbewerb Blautopf-Areal, 89143 Blaubeuren Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blaubeuren
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.blaubeuren.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Ideen- und Realisierungswettbewerb Blautopf-Areal, 89143 Blaubeuren
Die Stadt Blaubeuren führt einen Ideen- und Realisierungswettbewerb durch, der konkrete Lösungen und Pläne für die Umgestaltung des Blautopf-Areals und in der Blaubeurer Altstadt bringen soll. Aufgrund der (städtebaulich -) freiraumplanerische Aufgabe, bietet sich ein Planungswettbewerb aus Landschaftsarchitekten und Stadtplaner / Architekt (§39 u. §34 HOAI, Realisierungsteil stufenweise, verbindlich bis LP 1-5), aufgrund der Rahmenbedingungen und Aufgabenstellung an.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Areal rund um den Blautopf ist Naturraum und Wohnort, Kulturraum und Ankunfts-ziel, Durchfahrt und Aufenthaltsort zugleich. Allerdings entsprechen weder die derzeitige Gestaltung noch die Funktionalität den vielseitigen Anforderungen. Darüber hinaus besteht an einigen Stellen konkreter Handlungsbedarf. Da das Wettbewerbsgebiet sehr großflächig ist, gibt es eine Vielzahl von Nutzungen und auch Überschneidungen. Im touristischen Fokus stehen geschätzt 300.000 Besucher pro Jahr am Blautopf und die damit teilweise verbundenen Herausforderungen.Insgesamt besteht am und um den Blautopf ein hoher Nutzungsdruck aufgrund des Zusammenspiels aus Tourismus und Anwohnern sowie dem damit in Verbindung stehen-den Verkehr. Deshalb soll das Gelände in den kommenden Jahren saniert und umgestaltet werden.Die (städtebaulich-) freiräumliche Gestaltung des gesamten Geländes ist Bestandteil des Planungswettbewerbs.Für das Wettbewerbsgebiet sind ein städtebauliches Gesamtkonzept mit zwei Vertiefungsbereichen sowie ein Realisierungsbereich zu entwickeln: 1. Der Ideenteil beinhaltet die Gestaltung des gesamten Wettbewerbsgebietes mit den Bereichen „Auf dem Graben“ (Schwerpunkt Verkehr) sowie „Stadtpark“ (Schwerpunkt Freiraumgestaltung). Eine zusätzliche Brücke zur Verbesserung der Wegebeziehungen soll geprüft werden. Eine Option zur Umsetzung dieser Bereiche, ob verkleinert und erst mittel- bis langfristig, ist dennoch wahrscheinlich.2. Handlungsschwerpunkt des Wettbewerbes ist das Naturdenkmal Blautopf und dessen Umfeld. Dieser Bereich soll auch zeitnah umgesetzt werden.Nach vergaberechtlichen Grundlagen sind Planungsleistungen ab dem derzeit gültigen Schwellenwert von 214.000,00 € (netto) europaweit auszuschreiben. Die geschätzten Baukosten (KG 500) für eine Neugestaltung des Realisierungsteiles allein liegen bei ca. 2,5 Mio. € (netto) ergeben ein Gesamthonorar von ca. 400.000 € (netto) für die Landschaftsarchitektenleistung nach HOAI; demnach ist ein Vergabeverfahren nach VgV durchzuführen und europaweit bekannt zu machen.Vom Gemeinderat der Stadt Blaubeuren wurde ein VgV-Verfahren einschließlich nicht-offenem Planungswettbewerb mit max. 25 Teilnehmern beschlossen. Davon waren nach denselben Kriterien 5 Teilnehmer vorab ausgewählt. Die ausgewählten Landschaftsarchitekten sollen mit einem Architektur /Stadtplanungsbüro ihrer Wahl gemeinsam als Team am Planungswettbewerb teilnehmen. Zudem wird geraten, beratend einen Verkehrsplaner hinzuzuziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Riedwiesenweg 8, Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.