Wahl der Vertreterversammlung & Bezirksbeiräte der KVBW Referenznummer der Bekanntmachung: KVBW_2021/06-0001_ZVS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]39
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvbawue.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Wahl der Vertreterversammlung & Bezirksbeiräte der KVBW
Durchführung der Wahlen der Vertreterversammlung und der Bezirksbeiräte der KVBW im Jahr 2022 als reine Briefwahl inkl. Druck & Versand aller Unterlagen (5x Rundschreiben, 1x Wahlbroschüre), einschl. der Wahlunterlagen an jeweils ca. 23.000 Mitglieder und Auszählung der Stimmzettel
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart
Durchführung der Wahlen der Vertreterversammlung und der Bezirksbeiräte der KVBW im Jahr 2022 als reine Briefwahl mit folgenden Leistungsinhalten:
- Druck und Versand von insgesamt 5 Informationsschreiben à ca. 23.000 Stück
- Druck und Versand einer Wahlbroschüre à ca. 23.000 Stück
- Druck und Versand der Wahlunterlage à ca. 23.000 Stück
- Auszählung der Stimmzettel
- Begleitung des gesamten Projekts bis zur amtlichen Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Winkhardt + Spinder GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.winkhardt-spinder.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB5YYYP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/