21-039 Geothermie 3D Seismik am südlichen Oberrhein
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badenovawaermeplus.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.badenovawaermeplus.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bnnetze.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badenovawaermeplus.de
Abschnitt II: Gegenstand
21-039 Geothermie 3D Seismik am südlichen Oberrhein
Durchführung 3D seismischer Messungen mit Vibratorfahrzeugen
Seismische Untersuchungen zur strukturellen Erkundung des Untergrundes. Zur Anwendung vorgesehen ist ein dreidimensionales vibroseismisches Verfahren (3 D-Seismik).
Die Messanordnung überdeckt ein Gebiet von ca. 70 km². Die vorgesehenen Anregungslinien verlaufen in SO-NW-Richtung (Heading ca. 335°). Die Empfängerlinien laufen
senkrecht zu den Anregungslinien in SW-NO-Richtung (Heading ca. 65°). Die Maschenweite des Messnetzes beträgt ca. 500 x 500 m, kann davon aber auch um bis zu 20%
nach unten abweichen. Auf den Anregungslinien haben benachbarte Anregungspunkte einen Abstand von ca. 40 m bis 50 m; der Abstand der Empfängerpunkte auf den
Empfängerlinien beträgt 40 m bis 50 m, bei Einsatz von Nodes reduziert sich der Abstand auf ca. 20 – 25 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder dass durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung § 123 GWB begründet sind;
2) Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder dass durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung §§ 124 GWB begründet sind;
3) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 3 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1VgV);
2) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und, dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV);
3) Angaben des Teils des Auftrages den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
4.) Nachweis einer entsprechenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
1. Beschreibung der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes (gerundet auf [Betrag gelöscht] Euro-Schritte), der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (Ansprechpartner), wobei gesondert die erbrachten Leistungen aufzulisten und näher zu erläutern sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2.Beschreibung des technischen Messverfahrens, das der Teilnehmer zum Einsatz bringen will.
3.Beschreibung der dem Teilnehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden eigenen technischen Ausrüstungen.
4.Angaben über die technische Leitung und das technische Personal - unabhängig davon , ob es dem Unternehmen des Teilnehmers angeschlossen ist oder nicht - insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, sowie Angabe über die Verfügbarkeit im Zeitraum der geplanten Erbringung der zu vergebenden Leistung.
keine Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dokument "Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren/Bewerbungsbogen" kann unter folgender E-Mail-Adresse unter Betreff - Teilnahmeantrag Projekt 21-039"Geothermie 3D-Seismik am südlichen Oberrhein / Grundlagenermittlung/Vorplanung Wärmeverbund Freiburg West 4.0" angefordert werden:
[gelöscht]
Übersendung der Teilnahmeanträge bitte in verschlossenem Paket mit Vermerk
"Teilnahmeantrag Projekt 21-039 -Geothermie 3D-Seismik am südlichen Oberrhein / Grundlagenermittlung/Vorplanung Wärmeverbund Freiburg West 4.0- BITTE NICHT ÖFFNEN" an folgende Adresse:
bnNETZE GMBH
Sebastian Metzger
Abteilung MAT-EK
Tullastraße 61
79108 Freiburg
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3, Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Poast (§ 134 Abs. 2 GWB). die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. Ablauf der Teilnahme-bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160Abs. 3, Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannte Frist verwiesen.