TUB - Verlagerung Therapiebereiche - Metallbau Gebäudehülle BT 4 (BvA) Referenznummer der Bekanntmachung: 100.MN01-1154-01 / 25-21 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
TUB - Verlagerung Therapiebereiche - Metallbau Gebäudehülle BT 4 (BvA)
Gewerk:
100.MN01-1154-01 Metallbau Gebäudehülle BT4.
BG Klinik Tübingen Schnarrenbergstraße 95 72076 Tübingen
Metallbauarbeiten für Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden (VHF) im
Rahmen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebe-
stand, in Krankenhauseinrichtungen. Nicht zu bearbeitende Gebäu-
deteilbereiche (Verwaltung, Labor, Forschungseinrichtung, Physio-
therapieschule) bleiben während der Ausführung in Betrieb.
502 m2 VHF aus Aluminium-Steckfalzpaneele, Dicke 1 mm, h=400
mm, Verlegung horizontal, einschl. Alu-UK und Mineralfaserdäm-
mung in vorh. Tragschale aus Stahlblechkassetten,
256 m2 VHF aus Aluminium-Steckfalzpaneele, Dicke 1 mm, h=400
mm, Verlegung horizontal, einschl. Alu-UK und Mineralfaserdäm-
mung auf Untergrund aus Stahlbeton,
43 m Leibungen an VHF aus Aluminium-Steckfalzpaneele,
540 m An-/Abschlüsse/Ecken an VHF aus Aluminium-
Steckfalzpaneele;
248 m2 VHF mit Putzträgerplatten aus Zementbauplatten, Dicke 12,5
mm, einschl. Alu-UK und Mineralfaserdämmung in vorh. Tragschale
aus Stahlblechkassetten, Sichtflächenapplikation mit Kalkzement-
Putzmörtel, mit strukturierter Oberfläche, Körnung 2 mm, farbig,
262 m2 VHF mit Putzträgerplatten aus Zementbauplatten, Dicke 12,5
mm, einschl. Alu-UK und Mineralfaserdämmung auf Untergrund aus
Stahlbeton,
Sichtflächenapplikation mit Kalkzement-Putzmörtel, mit strukturierter
Oberfläche, Körnung 2 mm, farbig,
64 m Leibungen an VHF mit Putzträgerplatten,
595 m An-/Abschlüsse/Ecken an VHF mit Putzträgerplatten; 24 m2 Unterdecke, außen, sturmsicher, Bekleidung aus Zementbau-
platten, einlagig, Dicke 12,5 mm, einschl. Mineralfaserdämmung und
Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen,
Sichtflächenapplikation mit Kalkzement-Putzmörtel, gefilzt, Körnung 1
mm, Farbton weiß;
11 St Außenfensterbank, Alu-Strangpressprofil, D 2 mm, B 250 mm,
L 900-1000 mm,
18 m Gesimsabdeckung, Alu D 2 mm, Zuschnitt-B 800 mm,
2xgekantet, einschl. Sicherheitsabdeckung PVC-P-BV,
16 m Mauerabdeckungsprofil, vorgefertigt, Alu D 2 mm, 5x gekantet,
H 100 mm, B 500-600 mm,
407 m Attikaabdeckungsprofil, industriell vorgefertigt, Alu D 2 mm, 6x
gekantet, H 150 mm, B 400-850 mm,
175 m Zusatzblende innen, als Attika-Innenverblendung, Alu D 2 mm,
4x gekantet;
75 m2 Dachdeckung, hinterlüftet, mit Stahltrapezprofilen und Wetter-
schale aus vorgefertigten Scharen aus Titanzink, vorbewittert, als
Winkelstehfalzdeckung, Trennlage mit Dränagefunktion, einschl. Alu-
UK und Mineralfaserdämmung auf Untergrund aus Stahlbeton, Nei-
gung über 25 bis 40 Grad,
75 m Dachdetails an Dachdeckung als Winkelstehfalzdeckung,
145 m2 Bekleidung der Wandflächen, hinterlüftet, mit Stahltrapezpro-
filen und Wetterschale aus vorgefertigten Scharen aus Titanzink,
vorbewittert, als Winkelstehfalzdeckung, Trennschicht aus Glasvlies-
Bitumendachbahnen V 13, besandet, einschl. Alu-UK und Mineralfa-
serdämmung auf Untergrund aus Stahlbeton,
78 m Leibungen, Sturz und Fensterbrüstungen an Bekleidung der
Wandflächen, Winkelstehfalzdeckung,
173 m An-/Abschlüsse/Ecken an Bekleidung der Wandflächen, Win-
kelstehfalzdeckung;
50 m Attikaabdeckung aus Titanzink, vorbewittert, Zuschnittbreite
700-900 mm, 6 x gekantet, mit Vorstoßblechen, geschraubt, einschl.
Randbohle aus zementgebund. Holzspanplatten,
Trennschicht aus Glasvlies-Bitumendachbahnen V 13.
Los zur Gesamtbaumaßnahme Verlagerung Therapiebereiche - BA 1, BG Klinik Tübingen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72338
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHR4QV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.
a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung (§ 135 GWB).