Sanierung Klosterwiesenschule Baindt Referenznummer der Bekanntmachung: xxx
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baindt
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88255
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baindt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Klosterwiesenschule Baindt
Planungsleistungen für die Sanierung der Klosterwiesenschule Baindt - Haus Blau (stufenweise Beauftragung LPH 4-9)
Mit diesem Auftrag werden Planungsleistungen (Objektplanung - Grundleistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI; LPH 4-9 stufenweise) für die Sanierung der Klosterwiesenschule Baindt vergeben.
Die Klosterwiesenschule Baindt besteht aus mehreren Gebäuden. Eines dieser Gebäude ist das Blaue Haus, dieses soll umfassend saniert werden. Das Blaue Haus wurde im Jahr 1968 errichtet und beinhaltet das Rektorat, SBBZ und die Klassenzimmer für die Klassen 3 und 4.
Die zu sanierenden/erweiternden Flächen sind wie folgt:
BGF:
Bestandssanierung (UG-1.OG) 1.857 m²
Aufstockung 2. OG und Anbau Treppenhäuser 971 m²
BRI:
Bestandssanierung (UG-1.OG) 6.931 m³
Aufstockung 2. OG und Anbau Treppenhäuser 3.650 m³
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die folgende Berufsqualifikation nachweisen können:
- Architekt oder Dipl.-Bauingenieur und
- eine Bauvorlageberechtigung nach § 43 LBO Baden-Württemberg.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungs-zeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderungen erfüllen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie).
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
5. Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
6. Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB und LMTG gemäß Formularsammlung sind mit dem Angebot abzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formularsammlung.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2018-2020) 1 Mio. EUR netto.
2. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe
- für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2015 - Juni 2021 erbrachten vergleichbaren Leistungen; d.h. LPH muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein.
Vergleichbar sind Leistungen:
a) wenn es sich um Sanierungen oder Renovierungen von Gebäuden oder Neubauten handelt, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.
b) wenn die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen der Leistungsphasen 4-9 umfassend erbracht wurden.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung der Leistung verfügt (z.B. CAD, AVA, Office- und Bildbearbeitungsprogramme, sonstige planungs- und baustellenrelevante Soft- und Hardware) mit Angabe der Produktnamen. Erforderlich sind gängige Produkte.
Siehe Angaben zur Befähigung zur Berufsausübung.
Es ist eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zu unterhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Trifft nicht zu
Elektronische Submission nach vier Augen Log-in
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMER4U9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx