Objektplanung Gebäude LPH 1-8 gem. Leistungsbild Par. 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: FR-VGV-ARCH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude LPH 1-8 gem. Leistungsbild Par. 34 HOAI
Sanierung eines AOK-Verwaltungsgebäudes in Freiburg
Freiburg
Energetische Sanierung:
- Die Gebäudeausrüstung (ELT, Datentechnik, Trink- und Schmutzwasserversorgung, Sanitäre Anlagen) mussuntersucht und erneuert werden. Die Möglichkeit der Kühlung soll untersucht werden.
- Die Gebäudeaußenhülle soll nach neuesten Standards ertüchtigt werden.
- Mängel aus den Erfordernissen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes sollen beseitigt werden.
Modernisierung der Verwaltungsflächen:
- Die Büroflächen sollen umfassend modernisiert werden. Dabei soll die vorhandene Bürostruk-tur aufgelöst undeine Multi-Space Arbeitsfläche entsprechend der Nutzerbedürfnisse eingerichtet werden. Ein Konzept wurdebereits erarbeitet und liegt bei.
- Planungsleistungen für die Herstellung von Interimsarbeitsplätzen für die Zeit der Bauarbeiten sind vomAuftragnehmer mit zu übernehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinenRechtennach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oderzuentstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a.) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
b.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogenerkennbarsind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfristgerügtwerden.
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nichtspätestensbis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfenzuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland