Unterstützung beim Notfallmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: S-460-0-10-5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung beim Notfallmanagement
Der Landtag von Baden-Württemberg beabsichtigt, mit einem Unternehmen einen EVB-IT Servicevertrag abzuschließen, um Unterstützungsleistungen im Bereich des IT-Notfallmanagements/Business-Continuity-Managements von qualifizierten Sicherheitsexperten erbringen zu lassen.
Suttgart
Der Landtag von Baden-Württemberg ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine sichere IT–Infrastruktur angewiesen. Um den Anforderungen des BSI-Grundschutzes und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG–BW)) sowie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gerecht zu werden, benötigt der Landtag von Baden–Württemberg für sein IT-Notfallmanagement/Business-Continuity Management (BCM) Unterstützung, insbesondere bei der Bewältigung von Cyber-Zwischenfällen oder IT-Notfällen (Incident-Response) durch ein externes Unternehmen.
Damit verbunden sind Handlungsbedarfe in Themenfeldern wie speziell bei der gerichtsverwertbaren Beweissicherung sowie der Durchführung technischer Analysen (IT-Forensik), Unterstützung beim IT-Notfallmanagement und bei proaktiven Maßnahmen wie beispielsweise Optimierung der Kooperation zwischen Auftragnehmer und internem Personal, präventive Maßnahmen zur Optimierung der Notfallbehandlung und zur Reduktion des Risikos, ggf. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung des mit der Notfallbehandlung befassten Personals.
Aufgrund der besonderen Sicherheitsrelevanz und der Komplexität der Themen ist eine für die Dauer einer Legislaturperiode angelegte Zusammenarbeit notwendig und geplant.
Der Landtag von Baden-Württemberg beabsichtigt, mit einem Unternehmen einen EVB-IT Servicevertrag abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Unterstützungsleistungen im Bereich des IT-Notfallmanagements/Business-Continuity-Managements von qualifizierten Sicherheitsexperten erbringen zu lassen.
Durchführung technischer Maßnahmen wie Härtung und Abschottung von Systemen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung beim Notfallmanagement
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE14 Tübingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.