Gleismaterial für GE W507+508 + Kr508 in der Raiffeisenstraße in Ludwigshafen Referenznummer der Bekanntmachung: 290-21-EK7
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gleismaterial für GE W507+508 + Kr508 in der Raiffeisenstraße in Ludwigshafen
Die vorliegende Ausschreibung gilt für folgende Maßnahmen:
Lieferung von Gleiskonstruktionen Vorhaben:
V135 GE W507, W508 und KR508
in der Raiffeisenstraße in Ludwigshafen.
Die Schienenteilungs- und Konstruktionspläne sind ebenfalls Teil dieser Ausschreibung.
Geliefert werden Rillenschienen 60R2 und Rillenschienenkonstruktionen der Form 60R2.
Ausgeschrieben sind die Lieferleistungen für den
zweigleisigen Abzweig von der Raiffeisenstr. in der Endschleife
in Oggersheim.
Dieser umfasst die Gleiskonstruktionen Weiche 507,
Weiche 508 und Kreuzung 508 inklusive aller erforderlichen
Zwischenschienen zwischen den Konstruktionen und
Anschlussschienen an den zweigleisigen Abzweig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" (Formular124_LD) nachzuweisen.
Diese beinhaltet:
Erklärung, über den Eintrag in das Berufsregister.
Erklärung, über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
— Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers);
— Eintragung in Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
Die Eignung ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Formular „Eigenerklärung zur Eignung" (Formular124_LD) zu bestätigen.
Diese beinhaltet:
— Erklärung, über dem Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.
— Erklärung, über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Erklärung, dass weder über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt noch eröffnet wurde.
— Erklärung, dass der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
— Erklärung, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Fragestellt, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (§21Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz).
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Angaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern.
Bieter haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124_LD) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Erklärung über Leistungen, der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 20.09.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.