Rahmenvertrag - McAfee Komponenten und Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1093
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.komm.one
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag - McAfee Komponenten und Dienstleistungen
Rahmenvertrag für die Lieferung von McAfee Komponenten sowie Dienstleistungen, welche sich auf die Unterstützung des Betriebs der Produkte in der Netzwerkinfrastruktur und auf Beratungsleistungen für die Erstellung von Konzepten und Strategien beziehen.
Rahmenvertrag für die Lieferung von McAfee Komponenten sowie Dienstleistungen, welche sich auf die Unterstützung des Betriebs der Produkte in der Netzwerkinfrastruktur und auf Beratungsleistungen für die Erstellung von Konzepten und Strategien beziehen.
Der Rahmenvertrag kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 48 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert sind folgende Eigenerklärungen:
- Eintragung in das Handelsregister;
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB;
- Erklärung über die illegale Beschäftigung von Arbeitskräften;
- Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG);
- Eigenerklärung zur Tariftreue.
Ferner wird ein aktueller Auszug der Eintragung des Bieters in das Handelsregister gefordert.
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Haftpflichtversicherung;
- Eigenerklärung zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Neu gegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht zulassen.
- Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018). Neu gegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in technischer und beruflicher Hinsicht zulassen;
- Scientology-Schutzerklärung - Unternehmensdarstellung;
- 2 Referenzen über die Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als eine vergleichbare Referenz gilt es, wenn ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von McAfee Komponenten über eine Vertragslaufzeit von mind. 12 Monaten in vergleichbaren Umfang abgeschlossen wurde. Es ist erforderlich, dass die Zusammenarbeit in den letzten 5 Jahren zwischen 2016 bis 2020 stattgefunden hat;
- Eigenerklärung, dass der AN dem AG den Bezug von McAfee Customer SuccessPlans anbieten kann.
- Eigenerklärung, dass der AN dem AG den Bezug von McAfee Consulting Services anbieten kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform "Vergabeportal-BW" frei zugänglich und kostenlos bereitgestellt. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bieter und alle sonstigen Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens läuft ausschließlich über diese Plattform. Auf dieser Plattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYY0N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.