Rahmenvereinbarung interaktive Displays Stadt Bad Urach Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1165
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-urach.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung interaktive Displays Stadt Bad Urach
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Installation von interaktiven Displays sowie dazugehöriger Liftsysteme zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber.
Stadt Bad Urach 72574
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Installation von interaktiven Displays sowie dazugehöriger Liftsysteme zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber.
Die Stadt Bad Urach beabsichtigt die Beschaffung von interaktiven Displays für die Schulen in Bad Urach. Dies beinhaltet die betriebsbereite Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der interaktiven Displays und dazugehörigen Lift-Systemen in Unterrichtsräumen, sowie die dazugehörigen Dienstleistungen - namentlich Administriations- und Anwenderschulungen sowie die Störungsbeseitigung. Die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung an interaktiven Displays entsprechend der Leistungsbeschreibung sind 110 Stück.
Die Mindestabnahmemenge an interaktiven Displays beläuft sich auf 97 Stück. Davon sind 51 zur festen Installation und mind. 44 auf einem mobilen Fahrgestell vorgesehen.
Da innerhalb dieser Höchst- und Mindestabnahmemengen der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, soll der abrufberechtigte Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, wird mit dem vorliegenden Verfahren eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Es gelten folgende Höchstabnahmemengen:
- interaktive Displays mit Touch-Funktion und beschreibbaren Seitenflügeln gem. Position 1 LV; Höchstabnahmemenge 110 Stück
- elektronisches Liftsystem zur Wand- und Bodenmontage gem. Position 2.1 LV; Höchstabnahmemenge 65 Stück
- transportables Liftsystem auf Rollen - elektronisch höhenverstellbar gem. Position 2.2 LV; Höchstabnahmemenge 10 Stück
- transportables Liftsystem auf Rollen - mechanisch leichtgängig gem. Position 2.3; Höchstabnahmemenge 50 Stück
- Lieferung/Verteilung/Montage/Aufbau/Inbetriebnahme - gem. Position 3 LV; Höchstabnahmemenge 110 Einheiten
- Schulung Administration - gem. Position 4.1 LV; Höchstabnahmemenge 5 Schulungen
- Schulung Anwender - gem. Position 4.2 LV; Höchstabnahmemenge 15 Schulungen
- Anfahrt Schulung - gem. Position 4.3 LV; Höchstabnahmemenge 10
- Stundenlohnarbeiten im Zuge von Zusatzarbeiten in Verbindung mit Pos. 3 und Pos. 6 LV - gem. Position 5 LV (je 0,25 Stunden); Höchstabnahmemenge 80 Einheiten
- Pauschale/ je System "Umzug" System - gem. Position 6 LV; Höchstabnahmemenge 50 Umzüge
- Störungsbeseitigung Techniker / je 0,25 Stunden - gem. Position 7.1 LV; Höchstabnahmemenge 300 Einheiten
- Anfahrtspauschale für Techniker - gem. Position 7.2 LV; Höchstabnahmemenge 50
- Pauschale / je Servicefall für Austausch des Displays - gem. Position 7.3 LV; Höchstabnahmemenge 50
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Aktueller Auszug (nicht vor dem 1. April 2021; Kopie ist ausreichend) der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Bei gemeinnützigen Vereinen ist anstelle der o.g. Unterlagen ein Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Bereich von IT-Hardware, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Bezüglich der Betriebshaftpflichtversicherung gelten folgende Mindestdeckungssummen:
- 0,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall
- 0,25 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall
Vorlage von Referenzen über die Lieferung von Hardware in vergleichbarer Art in den vergangenen drei Jahren (seit 1.1.2018).
Vorlage von insgesamt mindestens zwei Referenzen über die Bereitstellung von mindestens 35 interaktiven Displays inkl. Liftsystem oder über die Lieferung von IT-Hardware an Schulen mit einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto in den vergangenen drei Jahren.
Die Referenzangaben sind bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen .
Die Referenzanforderungen sind ein Mindeststandard.
Die Referenzangaben müssen folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
- Dauer und Zeitraum der Leistungserbringung,
- kurze Beschreibung des Projekts
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.
Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen.
Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen.
Das Angebotsformular ist unter der in Ziffer I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie: Es obliegt den Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem oben genannten Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Portal auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRBP0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.