Schulverpflegungsleistungen Stadt Hechingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001539
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hechingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulverpflegungsleistungen Stadt Hechingen
Nutzungs- und Rahmenvertrag über die Verpflegung der Schüler und Schülerinnen in der Mensa am Schulcampus Schlossberg - Grundschule, Werkrealschule, Realschule und Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ-L) sowie Belieferung des Gymnasiums
Leistungsbeginn 13.09.2021
Hechingen
Nutzungs- und Rahmenvertrag über die Verpflegung der Schüler und Schülerinnen in der Mensa am Schulcampus Schlossberg - Grundschule, Werkrealschule, Realschule und Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ-L) sowie Belieferung des Gymnasiums
Leistungsbeginn 13.09.2021
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag jeweils spätestens 4 Monate vor Vertragsende um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 48 Monaten zu verlängern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulverpflegungsleistungen Stadt Hechingen
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.