Digital Rights Management für funk
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digital Rights Management für funk
funk ist das Content-Netzwerk von ARD & ZDF mit Programminhalten für Menschen zwischen 14 und 29 Jahren. Momentan gibt es ca. 70 funk-Formate, die überwiegend auf Social Media Plattformen wie YouTube, Instagram, Snapchat oder TikTok Inhalte veröffentlichen. Die publizierten Inhalte sind dabei häufig Gegenstand von Raubkopien. Dritte nutzen funk-Inhalte, indem sie ganze Videos oder Ausschnitte daraus illegal über ihre eigenen Social Media Kanäle verbreiten. Die Social Media Plattformen bieten unterschiedliche Tools, um derartige Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. YouTube und Facebook verfügen über automatisierte Filtersysteme. Andere Plattformen ermöglichen die manuelle Meldung von Copyright-Verstößen. Angesichts der Präsenz auf unterschiedlichen Plattformen, der Vielzahl der dort veröffentlichten Inhalte und der Masse an illegalen Nutzungen, stellt die wirksame Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen eine zunehmende Herausforderung dar.
Leistungsort liegt beim Auftragnehmer
Im Rahmen der EU-Ausschreibung soll die Betreuung des Digital Rights Management auf Drittplattformen für Inhalte von funk an einen externen Dienstleister vergeben werden.
Die Aufgaben/Leistungen des Dienstleisters umfassen dabei u.a.:
• Anwendung und Optimierung von Guidelines zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen
• Einstellung plattformspezifischer Policies zur automatischen Erkennung von Urheberrechtsverletzungen
• Tägliche Betreuung des Rights Managements
• Review und Bearbeitung potentieller Copyright-Claims und Referenzüberschneidungen
• Absetzung und Verfolgung manueller Claims
• Bearbeitung von Konfliktfällen (Disputes & Appeals)
• Reference-Management, d.h. Bearbeitung von Referenzüberschneidungen, ungültigen Referenzen und eigentumsrechtlichen Konflikten
• Crossplattform-Rightsmanagement, d.h. Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen über verschiedene Social Media Plattformen hinweg
• Monatliches Reporting und fortlaufende Optimierung
zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung (siehe Anlage 1, S. 7f) auszufüllen.
- Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister) (nicht älter als ein Jahr).
- Bewertung der Eigenkapitalquote (prozentual) (B1) in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 9) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Eigenkapitalquote im Schnitt <10%
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Eigenkapitalquote im Schnitt >10% und <30%
Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Eigenkapitalquote im Schnitt >30%
- Bewertung der Umsatzentwicklung (B2) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 9) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich
Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend
- Darstellung der Eigenkapitalquote (prozentual) (A3) in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 9).
- Darstellung der Umsatzentwicklung (A4) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 9).
- Bewertung der Angaben des Bieters (B3) zu dem über die Mindestanforderung hinaus zur Verfügung stehenden Personal:
Vom Bieter ist anzugeben, wie viel Personal für die Auftragsdurchführung zur Verfügung steht (siehe Anlage 1, S. 11). Die Angaben des Bieters werden dabei wie folgt bewertet:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es stehen nur die geforderten 4 Mitarbeiter für die Auftragsdurchführung zur Verfügung.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Es stehen 5 oder 6 Mitarbeiter für die Auftragsdurchführung zu Verfügung.
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Es stehen mehr als 6 Mitarbeiter für die Auftragsdurchführung zur Verfügung.
- Bewertung der eingereichten Referenzen (B4): Die Bewertung der eingereichten Referenzen (siehe Anlage 1, S. 12ff) erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung.
Dabei wird jedes Referenzprojekt hinsichtlich der möglichst guten Passung auf die ausgeschriebene Leistung nach den folgenden Kriterien bewertet:
A) Die geschützten Videoinhalte sind von großem öffentlichem Interesse und erzielen hohe Reichweiten. Es kommt häufig zu Raubkopien und Urheberrechtsverletzungen.
B) Der wirksame Schutz der urheberrechtlich geschützten Inhalte erfordert zeitkritisches Arbeiten.
C) Der Auftragnehmer setzt für das Rights Management die von den Plattformen zur Verfügung gestellten Tools ein.
D) Unabhängig von der Plattform, auf der die geschützten Videos publiziert wurden, werden Urheberrechtsverletzungen plattformübergreifend auf verschiedenen Social Media Plattformen verfolgt.
E) Die Zusammenarbeit profitiert von kurzen und etablierten Kommunikationswegen zu den Plattformbetreibern. Hierdurch können technische Änderungen frühzeitig antizipiert werden.
Die Referenzen werden in Zielerfüllungsgrade eingeteilt und mit Punkten bewertet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hierbei ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz-Leistung mit der ausgeschriebenen Leistung. Es sind drei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln mit max. 25 Punkten bewertet werden.
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es werden weniger als 3 Kriterien erfüllt.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (12,5 Pkt.) = Es werden mindestens 3 Kriterien erfüllt.
Hoher Zielerfüllungsgrad (25 Pkt.) = Es werden alle 5 Kriterien erfüllt.
- Bestätigung der nachfolgend aufgeführten Kompetenzen (A5) zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung sowie der hierfür erforderlichen Erfahrung, um eine reibungslose Abwicklung und Zusammenarbeit zu garantieren (siehe Anlage 1, Seite 9f):
A) Gute Kenntnisse der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz audio-visueller Inhalte, einschließlich der Regelungen zur freien Benutzung, Zitatrecht, Parodie usw.
B) Tiefgehendes Verständnis für die Rights Management Tools, Reporting- und Beschwerdemöglichkeiten auf allen gängigen Social Media Plattformen.
C) Ausgeprägtes Verständnis für Social Media Plattformen, die dort angebotenen In-halte und das Verhalten der dort jeweils aktiven Communities.
D) Schlanke und agile Arbeitsweise, die durch digitales Mindset geprägt ist.
E) Gute Kenntnisse bzgl. aktueller technischer und inhaltlicher Weiterentwicklungen auf allen Social Media Plattformen, idealerweise durch den direkten Kontakt zu eigenen Ansprechpartnern bei den Plattformen.
F) Professionelle Handhabung der Erfassung, Dokumentation und Berichterstattung hinsichtlich aller Vorgänge im Rights Management.
- Eigenerklärung des Bieters (A6) zu dem für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehenden Personal:
Im Auftragsfall müssen mindestens 4 Mitarbeiter für die Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen und zum Einsatz kommen können (Mindestanforderung). Dies ist vom Bieter in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen (siehe Anlage 1, S. 11).
- Darstellung von drei Referenzen (A7) vergleichbarer Art und Größenordnung nicht älter als drei Jahre (siehe Anlage 1, S. 12ff)
Die eingereichten Referenzen müssen folgende Angaben beinhalten:
• Angabe des Auftraggebers
• Beschreibung des Referenzauftrages
• Angabe des Auftragszeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens pro Jahr (netto, €)
- Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie deren Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 LTMG erforderliche Verpflichtungserklärung (siehe Anlage 1, Seite 5f bzw. Anlage 7) abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.2. genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland