Angebotsphase Freigestellter Schülerverkehr im Hohenlohekreis VV Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/3428n2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohenlohekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Angebotsphase Freigestellter Schülerverkehr im Hohenlohekreis VV
Vergabe von Dienstleistungen der vom PBefG freigestellten Personenbeförderung von SchülerInnen von ihrer Wohnadresse zu den unter II.2.4) genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) bzw. zu Sammelpunkten von Sammelbussen und zurück (insgesamt 2 Lose) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Los 1: insgesamt 3 Touren zu und von der Geschwister-Scholl-Schule (GSS) bzw. der Erich Kästner-Schule (EKS)
Hohenlohekreis
Beförderung von SchülerInnen zwischen den Orten Bretzfeld, Künzelsau, Öhringen, Pfedelbach, Neuenstein und der Geschwister-Scholl-Schule (Max-Beckmann-Str. 1, Künzelsau - Taläcker) sowie der Erich Kästner-Schule (Krautheimer Weg 2, 74653 Künzelsau) bzw. dem Sammelbus Öhringen GSS. Die Pflicht zur Erbringung der Beförderungsleistungen beginnt am 13.09.2021 und endet zum Schuljahresende 2025/2026. Die Leistungserbringung erfolgt mit 3 Kleinbussen (davon 2 Fahrzeuge des Typs PKW-R und 1 Fahrzeug des Typs PKW) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Los 2: insgesamt 4 Touren zu und von der Geschwister-Scholl-Schule (GSS) bzw. der Erich Kästner-Schule (EKS)
Hohenlohekreis
Beförderung von SchülerInnen zwischen den Orten Bretzfeld, Öhringen, Künzelsau, Pfedelbach, Neuenstein und der Geschwister-Scholl-Schule (Max-Beckmann-Str. 1, Künzelsau - Taläcker) sowie der Erich Kästner-Schule (Krautheimer Weg 2, 74653 Künzelsau) bzw. Sammelbus GSS bzw. Sammelbus Neuenstein. Die Pflicht zur Erbringung der Beförderungsleistungen beginnt am 13.09.2021 und endet zum Schuljahresende 2025/2026. Die Leistungserbringung erfolgt mit 4 Kleinbussen (Fahrzeugen des Typs PKW) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Insgesamt 3 Touren zu und von der Geschwister-Scholl-Schule (GSS) bzw. der Erich Kästner-Schule (EKS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenstein
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74632
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Insgesamt 4 Touren zu und von der Geschwister-Scholl-Schule (GSS) bzw. der Erich Kästner-Schule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Württemberg - Kupferzell
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter Ziffer II.1.7) sowie der Ziffer V.2.4) der jeweiligen Auftragsvergaben handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRBXJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.