Neu-Entwicklung von AnKa - AnKa-NT Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 049-116580
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neu-Entwicklung von AnKa - AnKa-NT
Neu-Entwicklung des Anlagenkatasters der Länder (AnKa) - AnKa-NT
Karlsruhe
Das Anlagenkataster der Länder (AnKa) ist eine Datenbank, in der Daten überwachungsbedürftiger Anlagen an zentraler Stelle gesammelt werden, damit die Aufsichtsbehörden jederzeit Zugriff auf Anlagendaten in ihrem Zuständigkeitsbereich haben. AnKa wurde von der LUBW entwickelt und wird von ihr als Datei führende Stelle betrieben.
Mit der Neuentwicklung soll den Anwendern das bewährte AnKa-Konzept in einer modular neuentwickelten und technologisch modernisierten Form zur Verfügung zu stellen, die ohne die bisherigen Strukturen und „Altlasten“ auskommt und dabei den Sicherheitsanforderungen des IT-Grundschutz-Katalogs „Webanwendungen“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllt. Die Handhabung und die Benutzerschnittstelle sollen für den Anwender in Bezug auf die Altanwendung wiedererkennbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neu-Entwicklung von AnKa - AnKa-NT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Das Anlagenkataster der Länder (AnKa) ist eine Datenbank, in der Daten überwachungsbedürftiger Anlagen an zentraler Stelle gesammelt werden, damit die Aufsichtsbehörden jederzeit Zugriff auf Anlagendaten in ihrem Zuständigkeitsbereich haben. AnKa wurde von der LUBW entwickelt und wird von ihr als Datei führende Stelle betrieben.
Mit der Neuentwicklung soll den Anwendern das bewährte AnKa-Konzept in einer modular neuentwickelten und technologisch modernisierten Form zur Verfügung zu stellen, die ohne die bisherigen Strukturen und „Altlasten“ auskommt und dabei den Sicherheitsanforderungen des IT-Grundschutz-Katalogs „Webanwendungen“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllt. Die Handhabung und die Benutzerschnittstelle sollen für den Anwender in Bezug auf die Altanwendung wiedererkennbar sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Ergänzung der durchzuführenden Arbeiten um Einzelleistungen auf Abruf durch den Auftraggeber zur Qualitätssicherung wärend der Entwicklungsphase in einem Umfang von maximal 450 Stunden.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war noch nicht absehbar, dass während der Entwicklungsphase Zusatzarbeiten zu Qualitätssicherungszwecken anfallen werden. Die zusätzlich zu erbringenden Arbeiten (in Form von Einzelleistungen auf Abruf) können nur durch den ursprünglichen Auftragnehmer erbracht werden. Die Einbindung eines anderen Dienstleisters für die beauftragten Zusatzleistungen bedürfte im jetzigen Stadium umfangreicher Einarbeitung in das laufende Projekt und wäre daher mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden.